Bestimmte ärztlich verordnete Medikamente können ebenfalls negative Auswirkung auf die Arbeitssicherheit haben und erfordern zusätzliche Strategien zur Weiterbeschäftigung der betroffenen kranken, aber arbeitsfähigen Personen, z. B. in anderen Aufgabenbereichen. Ärzte sind verpflichtet, die Patienten über Wirkungen und Nebenwirkungen aufzuklären. D. h., die Patienten sollten genau wissen, wenn die Einnahme der Medikamente sich auf die Arbeitssicherheit auswirken kann, und dies – wie gesetzlich vorgesehen – dem Arbeitgeber mitteilen. Dabei ist zu bedenken, dass ärztlich verordnete Medikamente grundsätzlich auch der Arbeitsfähigkeit dienen. Es sollten Pläne vorliegen, wie man betroffenes Personal sinnvoll und ohne Gefährdung der eigenen Person und anderer Mitarbeiter einsetzen kann, wenn die nötigen Präparate negativen Einfluss auf die Arbeitssicherheit haben können.

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