Die Organisation bestimmt die erforderlichen innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitsgruppen, z. B. den Arbeitsschutzausschuss, und setzt sie ein. Arbeitskreise werden zeitlich befristet eingesetzt und erledigen spezielle Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems.

Arbeitsgruppen werden zeitlich befristet oder dauerhaft eingerichtet und erledigen spezielle Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems. Solche Aufgaben sind beispielsweise: Strukturelle Angleichung und Verknüpfung der in der Organisation angewandten Teilmanagementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Qualitätssicherung und Umweltschutz, Entwicklung ganzheitlicher Auditsysteme, Produktentwicklung, Koordinierung von organisationsübergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen.

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