- Hinweise zur ergonomisch zweckmäßigen Anordnung der Arbeitsmittel (Musikinstrumente) sowie Gestaltung des Musiker-Arbeitsplatzes,[1]
- Beratung zum Gehörschutz-Auswahlprogramm für Orchestermusiker gegen hohe Lärmexposition gemeinsam mit dem Betriebsarzt mithilfe eines Schallexpositionsrechners,[2]
- Empfehlungen zur Verbesserung der Schallbedingungen in kleinen Proberäumen, insbesondere bei tiefen Frequenzen mittels sog. Verbundplattenabsorber in Kombination mit mikroperforierten Folienabsorbern (z. B. in Proberäumen mit Schlagzeug),[3]
- Beratung zu präventiven Maßnahmen des Brandschutzes sowie zur Gewährleistung und Kennzeichnung von Fluchtwegen,
- regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder und Feuerlöscher in Spielstätten und Training des Einsatzes von Feuerlöschern im Gefahrenfall,
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung aller Beschäftigten.
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