Die nachfolgenden Beispiele zeigen in der Praxis bewährte Festlegungen, wie die Ex-Zonen gemäß den Anforderungen von Abschnitt 5.1 und 5.2 umgesetzt werden können. In Abhängigkeit der physikalisch-chemischen Eigenschaften der gelagerten Stoffe, der örtlichen Gegebenheiten sowie der betrieblichen Gegebenheiten kann hiervon in der Gefährdungsbeurteilung begründet abgewichen werden. Für die explosionsgefährdeten Bereiche sind Beispiele in Abb. A2-5 bis A2-9 dargestellt.
Abb. A2-5: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit einer Lüftungsöffnung
Abb. A2-6: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit mehreren Lüftungsöffnungen
Abb. A2-7: Explosionsgefährdete Bereiche bei liegenden zylindrischen Tank
Abb. A2-8: Explosionsgefährdete Bereiche an Schwimmdachtanks
Abb. A2-9: Explosionsgefährdete Bereiche an separat angeordneter Lüftungsleitung
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