(1) Bei Anlagenteilen, die auf Dauer technisch dicht sind, sind keine Freisetzungen zu erwarten.

 

(2) Auf Dauer technisch dichte Anlagen sind vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme, nach Änderungen oder Reparaturarbeiten als Ganzes oder in betroffenen Abschnitten auf Dichtheit zu kontrollieren. Das geeignete Verfahren ist in Abhängigkeit vom Anwendungsfall festzulegen. Geeignete Verfahren können z. B. sein:

 

1.

für Gase und Dämpfe: schaumbildende Mittel oder Lecksuchgeräte,

 

2.

für Stäube: regelmäßige Kontrolle auf Staubaustritte und -ablagerungen sowie auf sichtbare Defekte oder Beschädigungen

 

(3) Die im Folgenden bewerteten Dichtungen sind hinsichtlich der Stofffreisetzungen in die Umgebung bewertet. Ob die hier beschriebenen Dichtungsprinzipien auch zur Vermeidung des Sauerstoffeintrags in die Anlage herangezogen werden können, ist im Einzelfall zu bewerten.

 

(4) Anlagenteile gelten als auf Dauer technisch dicht, wenn

 

1.

sie so ausgeführt sind, dass sie aufgrund ihrer Konstruktion technisch dicht bleiben

oder

 

2.

ihre technische Dichtheit durch Wartung und Überwachung ständig gewährleistet wird.

 

(5) Anlagenteile, die auf Dauer technisch dicht sind, verursachen durch ihre Bauart in ihrer Umgebung im ungeöffneten Zustand keine explosionsgefährdeten Bereiche.

 

(6) Dichtungssysteme, die nach TRGS 500 für inhalativ toxische Gefahrstoffe mit einem Verfahrensindex von 0,25 bewertet sind, gelten im Sinne des Explosionsschutzes als auf Dauer technisch dicht. Sind zum Erreichen des Verfahrensindexes Zusatzmaßnahmen erforderlich, sind diese in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Erforderliche MSR-Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit nach TRGS 725 zu bewerten.

 

(7) Auf Dauer technisch dichte Anlagen- und Ausrüstungsteile nach Absatz 4 Nummer 1 sind z. B.

 

1.

geschweißte Anlagenteile mit

 

a)

lösbaren Komponenten, wobei die hierfür erforderlichen lösbaren Verbindungen betriebsmäßig nur selten gelöst und hinsichtlich der Dichtungselemente konstruktiv entsprechend der nachstehenden Anforderungen in diesem Abschnitt ausgeführt sind,

 

b)

lösbaren Verbindungen zu Rohrleitungen, Armaturen oder Blinddeckeln, wobei die hierfür erforderlichen lösbaren Verbindungen nur selten gelöst und hinsichtlich der Dichtungselemente konstruktiv entsprechend der nachstehenden Anforderungen in diesem Abschnitt ausgeführt sind,

 

2.

für Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten: Anlagenteile, die auch Dichtungselemente enthalten, wie

 

a)

Wellendurchführungen mit doppelt wirkender Gleitringdichtung, z. B. an Pumpen, Rührwerken,

 

b)

Spaltrohrmotorpumpen,

 

c)

magnetgekuppelte Pumpen,

 

d)

Membranpumpen mit Doppelmembran und Zwischenraumüberwachung,

 

e)

Armaturen mit Abdichtung der Spindeldurchführung mittels Faltenbalg und Sicherheitsstopfbuchse,

 

f)

Gasgeschmierte Dichtungen mit Überwachung des Gasflusses oder -drucks,

 

g)

stopfbuchsenlose Armaturen mit Permanent-Magnetantrieb.

 

3.

für Stäube: Anlagenteile, die auch Dichtungselemente enthalten können, wie

 

a)

Wellendurchführungen mit überwachter Sperrluft, z. B. bei Labyrinth- oder Stopfbuchsdichtungen,

 

b)

Armaturen mit üblichen Abdichtungssystemen, z. B. Scheibenventile, Schieber in geschlossener Bauart, Kugelhähne,

 

c)

magnetisch gekuppelte, dichtungslose Antriebssysteme.

 

(8) Auf Dauer technisch dichte Anschlüsse für Armaturen oder Rohrleitungsverbindungen (Schlauchleitungen sind wie Rohrleitungen zu behandeln) nach Absatz 4 Nummer 1 sind z. B.

 

1.

unlösbare Verbindungen, z. B. geschweißt, gelötet,

 

2.

lösbare Verbindungen, die betriebsmäßig nur selten gelöst werden; dies ist für Kombinationen von Flanschverbindung mit Weichstoffdichtungen der Fall, wenn

 

a)

Flansch und Dichtung entsprechend der Herstellervorgaben ausgewählt und montiert wurden,

 

b)

die Kombination für die Anwendung geeignet ist,

 

c)

der Weichstoff der Dichtung weder versprödet noch unzulässig fließt,

 

d)

die Dichtung gegen Ausblasen sicher ist und

 

e)

die Flächenpressung der Dichtung ausreichend über der erforderlichen Mindestpressung liegt.

Beispiele für Dichtungen, die diese Kriterien erfüllen, sind:

 

a)

Flansche mit Schweißlippendichtungen,

 

b)

Flansche mit Nut und Feder,

 

c)

Flansche mit Vor- und Rücksprung,

 

d)

Flansche mit V-Nuten und V-Nutdichtungen,

 

e)

Flansche mit glatter Dichtleiste und besonderen Dichtungen, wie z.B. Weichstoffdichtungen bis PN 25 bar, metallinnenrandgefasste Dichtungen, kammprofilierte Dichtungen, wellverpresste Flachdichtungen oder metallummantelte Dichtungen, wenn bei Verwendung von Norm-Flanschen eine rechnerische Nachprüfung ausreichende Sicherheit gegen die Streckgrenze aufweist,

 

f)

metallisch dichtende Verbindungen,

 

g)

Schneid- und Klemmringverbindungen ≤ DN32,

 

h)

NPT-Gewinde (National Pipe Taper Thread, kegeliges Rohrgewinde) oder andere konische Rohrgewinde mit Abdichtung im Gewinde bis DN50, soweit sie nicht wechselnden thermischen Belastungen (T > 100 K) ausgesetzt sind.

 

(9) Für Stäube kann durch Flanschverbindungen mit Dichtungen oder durch Clamp-Verschlüsse eine auf Dauer...

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