(1) Bei Anlagenteilen, die technisch dicht sind, können seltene Freisetzungen auftreten.

 

(2) Technisch dichte Anlagen sind vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme, nach Änderungen oder Reparaturarbeiten als Ganzes oder in betroffenen Abschnitten auf Dichtheit zu kontrollieren. Das geeignete Verfahren ist in Abhängigkeit vom Anwendungsfall festzulegen. Geeignete Verfahren können z. B. sein:

 

1.

für Gase und Dämpfe: schaumbildende Mittel oder Lecksuchgeräte,

 

2.

für Stäube: regelmäßige Kontrolle auf Staubaustritte und -ablagerungen sowie auf sichtbare Defekte oder Beschädigungen

 

(3) Beispiele für technisch dichte Anlagenteile sind:

 

1.

für Gase und Dämpfe

 

a)

Flansch mit glatter Dichtleiste und keinen besonderen konstruktiven Anforderungen an die Dichtung,

 

b)

Schneid- und Klemmringverbindungen > DN 32,

 

c)

Wellendichtungen, die auf einfachen Wirkprinzipien beruhen, wie z. B. einfach wirkende Gleitringdichtungen oder Stopfbuchsen,

 

d)

lösbare Verbindungen nach Abschnitt 4.5.2, die nicht nur selten gelöst werden,

 

2.

für Stäube

 

a)

Kompensatoren,

 

b)

flexible Verbindungen,

 

c)

Stopfbuchsenabdichtung,

 

d)

lösbare Verbindungen nach Nummer 4.5.2, die nicht nur selten gelöst werden,

 

e)

Einstiegs- und Inspektionsöffnungen, die nicht nur selten geöffnet werden.

 

(4) Im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltungen sind die erforderlichen Maßnahmen zu Aufrechterhaltung der technischen Dichtheit festzulegen. Eine regelmäßige Kontrolle der Dichtheit kann z.B. durch regelmäßige Begehungen der Anlage erfolgen.

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