Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Wann immer es möglich ist, sollten Verkehrswege für Fahrzeuge (z. B. Lkw oder Flurförderzeuge) und Fußgänger voneinander getrennt werden, um einen Unfallschwerpunkt zu beseitigen. Hier können farbige Bodenmarkierungen, Nagelreihen oder Geländer und Leitplanken als Abgrenzung dienen. Für Fußgänger muss auf Verkehrswegen ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Fahrzeugen vorhanden sein. Verkehrswege für Fahrzeuge müssen in ausreichendem Abstand (mindestens 1 m) an Türen, Fußwegen und Treppenaustritten vorbeiführen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Für bestimmte Betriebsbereiche gibt es besondere Vorgaben. So dürfen beispielsweise Schmalgänge in Lägern nur dann von Personen begangen werden, wenn sich im betreffenden Gang kein Flurförderzeug befindet. Technische Lösungen (bauliche Abtrennung oder Lichtschrankenanlage) schließen hier einen Missbrauch aus. Ausnahmen können durch ein Personenschutzsystem erwirkt werden, das die Sicherheit von Personen ebenfalls gewährleistet, indem es bei Unterschreitung des Sicherheitsabstands das Flurförderzeug stillsetzt.
Kreuzungen einzelner Verkehrswege sollten möglichst vermieden werden. Teilweise ist dies durch grundsätzliche Betrachtungen und Planungen der Hauptverkehrswege zu lösen. In einem Lager müssen z. B. Wareneingang und -ausgang räumlich voneinander getrennt werden, sodass es hier nicht zu Überschneidungen kommt.
Eine Trennung von Verkehrswegen ist auch beim Übergang von einer zur nächsten Halle möglich, indem Flurförderzeuge das Hallentor durchfahren, Personen hingegen grundsätzlich die daneben befindliche Tür nutzen.
Selbstverständlich ist eine Trennung der Verkehrswege nicht in jedem Fall möglich. Wo dies nicht möglich ist, sollte eine intensive Betrachtung dieser Stellen – wie im folgenden Beispiel erläutert – erfolgen.
Fußweg vor Hallenausfahrt
In einem Betrieb führt ein häufig benutzter Fußweg unmittelbar vor einer mäßig beleuchteten Hallenausfahrt vorbei. Dieses Hallentor wird oft durch Gabelstapler passiert. Aufgrund der Betriebsgröße fahren die Stapler auch hier mit erhöhter Geschwindigkeit. Unfälle mit fatalen Folgen sind vorprogrammiert. Neben der Anweisung, im Bereich der Torausfahrt die Geschwindigkeit zu reduzieren, bietet sich in diesem Fall auch eine technische Lösung an. Beim Verlassen der Halle wird durch eine Lichtschranke rechtzeitig an der Außenseite eine auffällige Blitzleuchte aktiviert, die Personen vor dem nahenden Stapler warnt.