Ethanolkraftstoff (E85) darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 15293, Ausgabe Oktober 2018[1] [Bis 19.12.2019: DIN 51625, Ausgabe August 2008], genügt.
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