Gemäß ASR A1.3 dürfen die Rettungszeichen E001 (Notausgang [links]) und E002 (Notausgang [rechts]) nur in Verbindung mit einem Richtungspfeil (Abb. 1) verwendet werden. In der ASR befinden sich allerdings keine weiteren Informationen zu den Pfeilrichtungen, die verwendet werden sollen. Diese sind hingegen in der DIN ISO 16069 zu finden.

Abb. 1: Beispiel nach ASR A1.3 – Kombination aus Richtungszeichen und Rettungszeichen E001

Demnach soll über Türen das Rettungszeichen mit dem Pfeil nach oben verwendet werden. Als Eselsbrücke kann folgende Überlegung dienen: wenn das Schild hingelegt wird, zeigt es in Richtung des Fluchtweges.

Der oftmals über Türen angebrachte Pfeil nach unten wird meist so interpretiert, dass er auf die entsprechende Tür zeigen soll. Gemäß DIN ISO 16069 soll der nach unten zeigende Pfeil allerdings nicht auf horizontalen Fluchtwegen verwendet werden, sondern nur dann, wenn er auf einen Etagenwechsel hinweist (abwärts gehen).

Begründet wird dies damit, dass es hierdurch zu keinen Missverständnissen kommt. Der nach unten zeigende Pfeil bedeutet "nach unten gehen" (Etagenwechsel). Dies hat allerdings zur Folge, dass der nach oben zeigende Pfeil nun zwei Bedeutungen hat; zum einen zeigt er in Richtung des Fluchtwegs auf horizontalen Flächen, zum anderen weist er auf einen Wechsel der Etage hin (nach oben gehen). Nachvollziehen kann man diese Überlegung möglicherweise, wenn man sich vor Augen führt, dass im Fall einer Evakuierung eines Gebäudes i. d. R. erheblich mehr Menschen nach unten flüchten (aus den oberen Etagen ins Erdgeschoss) als aus einem Untergeschoss nach oben ins Erdgeschoss.

Ob nun ein Unternehmen, in denen die Richtungspfeile über Türen nach unten zeigen, sämtliche dieser Pfeile gegen nach oben zeigende Richtungspfeile austauschen wird, ist eher fraglich. Denn der zu erwartende Sicherheitsgewinn ist doch in Frage zu stellen. Bei einem Austausch der bisherigen Kennzeichnung oder einem Neubau sollte die DIN ISO 16069 allerdings beachtet werden.

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