Überblick
  • Im Notfall muss es Personen möglich sein, den Weg ins Freie zu finden.
  • In größeren Gebäuden ist oftmals ein zweites Treppenhaus vorhanden. Üblicherweise nehmen Menschen immer ein und denselben Weg zu ihrem Arbeitsplatz. Befragungen von Beschäftigten haben ergeben, dass diese über die Existenz und Lage des Nebenfluchtweges (zweiten Fluchtweges) oftmals nicht oder aber nicht ausreichend informiert waren.
  • Der gesamte Verlauf von Fluchtwegen muss klar ausgeschildert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Beschäftigten, wie auch ortsfremden Personen, bei Gefahr die Flucht gelingt.
  • Im Notfall kommt es durchaus zu Situationen, in denen die Menschen die Orientierung verlieren, sei es, dass sie ortsfremd sind, durch starke Rauchentwicklung oder aber durch Ausfall der Allgemeinbeleuchtung keine ausreichende Helligkeit mehr vorhanden ist. Mitunter sind die Menschen im Notfall auch einfach hilflos.
  • Für den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen entweder beleuchtet oder aber zumindest langnachleuchtend sein. Dadurch ist die Erkennbarkeit der Schilder auch bei Stromausfall sichergestellt.

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