Überblick
  • Mitarbeiter können nur dann sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen: Anweisungen und Erläuterungen müssen daher auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sein.
  • Bei allen Arbeitsmitteln und Tätigkeiten gibt es Restgefahren, die den Mitarbeitern bekannt sein müssen, damit sie sich richtig verhalten können.
  • Relevante Informationen muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen vermitteln (§ 12 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe delegieren – die Verantwortung behält er.
  • Unterweisungen müssen dokumentiert werden – auch zur rechtlichen Absicherung des Vorgesetzten bzw. Arbeitgebers.
  • Unterweisungen sind mehr als einfache Hinweise oder Verhaltensregeln.
  • Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
  • Unterwiesene Mitarbeiter arbeiten motivierter und zuverlässiger.
  • Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.
 

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