Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Zu diesen Pflichten gehört es auch, die entsprechende Dokumentation von Unfällen im Betrieb sicherzustellen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle und tödliche Arbeitsunfälle müssen dementsprechend dem Unfallversicherungsträger in den vorgegebenen Fristen angezeigt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge