1) Was kann ein Betrieb im arbeitsorganisatorischen und personellen Bereich noch tun, um Konfliktsituationen zu verhindern?
Ganz verhindern lassen sich Konflikte nie. Dennoch gibt es weitere erprobte Maßnahmen, die potenzielle Gewaltsituationen reduzieren können. Flüssige Arbeitsabläufe, gewährleistet durch ausreichend Personal, überschaubare Verwaltungsakte, funktionierende Software schüren beim Mitarbeiter keine Aggressionen und lassen Mitarbeiter nicht in Stress geraten.
Individuell kann vereinbart werden, dass – speziell für Schalterkräfte – ein in Deeskalation ausgebildeter Mitarbeiter in jeder Schicht den Kollegen in kundenkritischen Situationen zur Seite steht oder dass schwierige Gespräche zu zweit geführt werden.
Mitarbeiter, die eine belastende Situation erlebt haben, sollten die Möglichkeit erhalten, für eine kurze Zeit den Arbeitsplatz zu verlassen. Rückzugsmöglichkeiten, wo man einige Minuten für sich alleine sein kann, sind ebenso hilfreich, wie die Möglichkeit den erlebten Stress im Beisein eines Kollegen oder einer Kollegen "wegzureden".
In Teambesprechungen sollten Gewalterlebnisse besprochen und Verhaltensweisen in Konfliktsituationen reflektiert werden.
2) Wo bekomme ich Unterstützung für die Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Unternehmer. Bei Fragen zur Vorgehensweise helfen die Aufsichtspersonen des jeweiligen Unfallversicherungsträgers, die auch bei der Gestaltung der Räumlichkeiten oder technischen Möglichkeiten zur Reduzierung der Gefahr nützliche Hinweise geben.
Mobbing-Beratungsstellen helfen bei betriebsinterner Gewalt durch Mobbing weiter.
3) Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Gewalteskalation gekommen ist, was kann man tun?
Unternehmen, die mit einem erhöhten Konflikt-, Aggressions- und Gewaltaufkommen rechnen müssen, schulen inzwischen Mitarbeiter (Kollegen, Sozialberater, Betriebsräte, Betriebsärzte) in "Psychologischer Erster Hilfe" (PEH), die einem Betroffenen analog der medizinischen Ersten Hilfe in Krisensituationen schnell und unkompliziert beiseite stehen.
Stößt die Laienhilfe an ihre Grenzen, verhindert professionelle Unterstützung durch "Traumatherapeuten" (in Traumatologie geschulte psychologische und ärztliche Therapeuten), dass es zu physiologischen und psychischen Folgestörungen kommt. Einige Unfallversicherungsträger bieten hier Rat und Adressen von Traumatherapeuten inklusive einer Kostenübernahme an.
4) Was ist eine "Unternehmenspolicy" gegen Gewalt?
In einer "Unternehmenspolicy" wird festgehalten, dass das Unternehmen gegen jede Art von Aggressionen und Gewalt vorgeht und beides nicht toleriert. Diese Grundsatzerklärung beinhaltet klare Regeln, die für Kunden, Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen gelten. Diese Regeln werden klar kommuniziert und eingehalten und gelten sowohl für externe als auch interne Gewalt. Mit einer Anti-Mobbing-Vereinbarung wird sichergestellt, dass Mobbing im Betrieb nicht geduldet wird. Eine Handlungsempfehlung zur Implementierung einer Unternehmenspolicy ist die INQA-Broschüre "Gewaltfreier Arbeitsplatz", www.inqa.de.