1) Müssen Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA beteiligt werden?
Ja. Diese Forderung ergibt sich aus der DGUV-V 1 und indirekt aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
2) Welche Vorteile haben Trageversuche und die Beteiligung der Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA?
- Trageversuche helfen, einen Abgleich zwischen Herstellerangaben und Tragekomfort aus Sicht der Mitarbeiter zu machen.
- PSA, die die Anforderungen an Tragekomfort und Aussehen seitens der Mitarbeiter erfüllt, wird später gerne getragen. Die Mitarbeiter fühlen sich dann wohl.
- Die Akzeptanz zum Tragen der geforderten PSA steigt deutlich, wenn diese den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter entspricht.
- Die Akzeptanz der PSA steigt durch die Beteiligung der Mitarbeiter bei der Auswahl. Für viele Mitarbeiter ist dies eine große Wertschätzung, wenn ”sie“ gefragt werden. Ein Umstand, der nicht unterschätzt werden sollte.
- Wenn Mitarbeiter von ihrer PSA begeistert sind, erzählen sie dies auch anderen Kollegen. Sie machen damit automatisch Werbung für die jeweilige PSA. PSA, die von Mitarbeitern eingefordert wird, ist die beste PSA, da diese mit Sicherheit auch getragen wird.
- Durch die höhere Trageakzeptanz kann die PSA ihre Schutzfunktion auch erfüllen, da sie wirklich benutzt wird. Eine PSA, die keine Trageakzeptanz erzielt, kann durch Nicht-Tragen zu Gesundheitsschäden oder gar Unfällen führen.
- Trageversuche helfen auch, Kosten durch Fehlbeschaffungen zu vermeiden.
3) Trageversuche können Begehrlichkeiten wecken. Wie wird dies vermieden?
Sie können dies durch die Auswahl der Testmuster und durch die Bereiche, in denen getestet wird, steuern. Sie sollten sich im Vorfeld überlegen, welche Anforderungen Sie an die PSA stellen. Dazu gehört auch, sich mit den Verantwortlichen über das Thema "Komfort" Gedanken zu machen. Erst wenn die Verantwortlichen auch bereit sind, evtl. höhere Kosten für mehr Komfort zu tragen, sollten diese Produkte in den Trageversuchen zur Anwendung kommen. Sie sollten auch im Vorfeld klar definieren, für welche Anwendungen die neue PSA gedacht ist. Vergessen Sie nicht, dass dann alle Bereiche mit diesen Anwendungen einzubeziehen sind. Ansonsten wird es Unmut geben ("Warum dürfen die und wir nicht …?").
4) Was kann man machen, wenn trotz Trageversuchen und Beteiligung der Mitarbeiter die PSA bei einigen wenigen Mitarbeitern keine Akzeptanz findet, da diese damit nicht zurechtkommen?
Trageversuche und Mitarbeiterbeteiligung helfen, die richtige PSA für den Großteil der Mitarbeiter auszuwählen. Es gibt jedoch immer Ausnahmen, die z. B. aufgrund medizinischer Probleme nicht vom "Standard" erfasst werden. Sie müssen aber auch für diese Einzelfälle Lösungen finden. Die PSA-BV schreibt vor, dass die PSA die ergonomischen Grundanforderungen erfüllen und dem Mitarbeiter passen muss. Einzellösungen sind dann unumgänglich.
5) Wer unterstützt mich bei Trageversuchen?
Intern helfen Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Aufgrund der Mitarbeiterbeteiligung sollten Sie neben den Testpersonen auch den Betriebsrat einbeziehen. Extern unterstützen Sie Hersteller und Lieferanten bei der Auswahl und Durchführung von Trageversuchen.