Überblick

In Gewerbe und Industrie entstehen neben den erwünschten Produkten auch Abfälle und Abwässer. Der Unternehmer bzw. Betreiber einer Anlage bestellt Beauftragte im Umweltbereich, um zu gewährleisten, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht entstehen bzw. Gefahrstoffe nicht in die Umwelt gelangen. Der Abfallbeauftragte überwacht u. a., dass abfallrechtliche Regelungen eingehalten werden. In Abhängigkeit von der Art der betriebenen Anlagen müssen auch Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Immissionsschutz bzw. Störfallbeauftragte bestellt werden.

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