Die Bedenken der Arbeitgeber können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeräumt werden durch
- Vermittlung von Wissen
- Unterstützung bei der Umsetzung
- Ausräumen der Bedenken.
Dem Arbeitgeber ist zu verdeutlichen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nur arbeitsrelevante Faktoren erfasst werden, die für Beschäftigte bei der Ausführung ihrer Arbeit als sicherheits- und gesundheitskritisch einzustufen sind. Das ist bei der Ermittlung der psychischen Belastungen nicht anders. Erfragt werden nur neutrale Sachverhalte, die nach arbeitspsychologischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen relevant für eine gesundheitsbeeinträchtigende Arbeitsgestaltung sind. Erfasst werden weder die Leistungsfähigkeit, die Leistungsbereitschaft noch der gesundheitliche Status der Beschäftigten. Weder körperliche noch psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen sind Gegenstrand der Ermittlung. Dies wird oftmals vermengt und sollte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowohl dem Arbeitgeber als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klar und unmissverständlich vermittelt werden.
Ausführliche Informationen zu Begriffen, wie Belastung, positive nd negative Beanspruchung, Fehlbelastungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der arbeitsbedingten psychischen Belastungen finden Sie im Beitrag "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen".
Seit 2013 bis heute gibt es zahlreiche Literatur und Handlungshilfen für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Jeder gesetzliche Unfallversicherungsträger beschäftigt inzwischen Arbeitspsychologinnen und -psychologen, die zusammen mit der Aufsichtsperson eine Anstoßberatung für interessierte Arbeitgeber zum Thema "Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung" anbieten. Es wurden allgemeine und zum Teil auch branchenspezifische Konzepte erarbeitet, um Arbeitgebern den Einstieg in das Thema zu erleichtern. Die Aufsichtspersonen wurden im Rahmen der GDA-Kampagnen weitergebildet, um Beratungen zum Thema anbieten zu können.
Unterstützung durch den Unfallversicherungsträger
Fachkräfte für Arbeitssicherheit können und sollten sich bei Fragen zum Thema psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an ihren Unfallversicherungsträger wenden. Die Aufsichtspersonen geben Auskunft zu Instrumenten, Verfahren und Vorgehensweise, die für die jeweilige Branche empfehlenswert sind. Sie erhalten auch schriftliches Informationsmaterial.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten neben der Fachkunde auch kommunikativ versiert sein, um Argumente pro Gefährdungsbeurteilung überzeugend darlegen, mit Gegenargumenten umgehen und Killerphrasen parieren zu können.
Schriftliche Vorbereitung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten: sie sollten sich bereits im Vorfeld mögliche Fragen der Arbeitgeber und ihre passenden Antworten darauf überlegen – am besten schriftlich. Im Bedarfsfall kann die Aufsichtsperson zu Gesprächen hinzugezogen werden.