Es gibt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine festgeschriebene Pflicht zur Fortbildung (wie z. B. bei den Arbeitsmedizinern) und die Weiterbildung wird auch, außer von Auditoren von Managementsystemen, selten kontrolliert. Dennoch wird die Fachkraft in Erklärungsnöte kommen, wenn sich z. B. bei einer Unfalluntersuchung herausstellt, dass die letzte Fortbildung 5 Jahre zurückliegt. Es sollte bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die ihre Aufgaben ernst nimmt, selbstverständlich sein, sich regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.

Für den Arbeitgeber wird es dann Schwierigkeiten geben, wenn einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Fortbildungen verweigert wurden und es dann zu Unfällen kommt. Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für den Arbeitsschutz immer beim Arbeitgeber.

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