Überblick
  • Im Gegensatz zu Arbeitsmedizinern gibt es für Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Pflicht zur Fortbildung.
  • Die Fortbildung ist dennoch empfehlenswert: Nur wenn sie auf dem Laufenden ist, kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber kompetent beraten.
  • Der Arbeitgeber ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dazu verpflichtet, der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Fortbildungen zu ermöglichen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Das heißt, er muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stellen und die Kosten der Fortbildung übernehmen.

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