Aufräumarbeiten in Hochwassergebieten: Wichtige Sicherheitsregeln
Große Gebiete in Deutschland waren zu Anfang des Jahres von Hochwasser betroffen. Viele Menschen beteiligten sich daran, Deiche zu sichern und Wohn- und Gewerbegebiete vor den Wassermassen zu schützen. Die anschließenden Aufräum-, Reinigungs- und teilweise sogar Wiederaufbauarbeiten sind ein Segen für die Betroffenen, für die beteiligten Helfer aber bergen diese Arbeiten auch große Gefahren und Gefährdungen – etwa bei Tätigkeiten direkt am Wasser und bei starker Strömung.
Besondere Gefahrensituation in Hochwassergebieten
Was muss bei den Aufräumarbeiten beachtet werden? Allgemein ist in überfluteten Bereichen Vorsicht geboten, da der durchweichte Untergrund ganz andere Eigenschaften aufweist als in trockenen Perioden. Besonders kritisch wird es Bereichen, in denen eine stärkere Strömung herrscht. Dort sind Arbeiten zu vermeiden, da Strömungsverhältnisse und Sogwirkungen selbst von erfahrenen Einsatzkräften nicht oder nur schwer eingeschätzt werden können. Generell gilt, je größer die Wassertiefe, desto größer die Schubkraft des Wassers. Bei hohen Fließgeschwindigkeiten kann allerdings auch schon eine geringe Wassertiefe eine so große Kraft aufbringen, dass Fahrzeuge weggeschoben werden. Pro 30 cm Wassertiefe werden bis zu 700 kg verschoben, ab 50-60 cm Wassertiefe kann bereits ein Fahrzeug abgetrieben werden.
Regeln bei starker Strömung
Die wichtigsten Regeln bei Arbeiten in Bereichen mit starker Strömung sind:
- Ab einer Wassertiefe von 0,60 Meter und einer Strömungsgeschwindigkeit von mehr als 1,5 m/Sekunde ist nur noch gesichertes Arbeiten möglich.
- Möglichst auf Wathosen beim Einsatz verzichten. Denn diese können gerade bei starker Strömung die Gefährdung des Trägers noch erhöhen.
- Zur Überprüfung des Untergrunds sollten Hilfsmittel wie Holzstöcke oder Fluchtstäbe verwendet werden.
- Beim Wegtreiben einer Person, eines Tieres oder eines Gegenstandes ist eine Kontrolle des weiteren Wegs nicht mehr möglich.
Hochwasserprävention im Betrieb
Wie können die Unternehmen im Nahbereich von Flüssen und Bächen ihre Betriebe und die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen – vor und nach den Überschwemmungen? Im Vorfeld sollten Unternehmen unbedingt folgende Punkte beherzigen:
- gefährdete Türen, Fenster, Kellereingänge usw. abdichten,
- wassergefährdende Stoffe in Sicherheit bringen,
- Maschinen und Anlagen herunterfahren,
- die Stromversorgung unterbrechen,
- den Haupthahn für Wasser absperren,
- Versorgungssysteme für brennbare Gase und Flüssigkeiten sperren.
Sicherheitsmaßnahmen nach dem Hochwasser
Nachdem Betriebsgebäude durch das Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurden, sind folgende Aktivitäten einzuleiten:
- Ist die Standsicherheit in Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht gegeben, müssen Zutrittsverbote verhängt werden.
- Bei Gasgeruch müssen Feuerwehr und Versorger sofort informiert werden.
- Aufgrund von Explosionsrisiken gilt allgemeines Rauchverbot, Schneid- und Schweißtätigkeiten dürfen nur bei Zustimmung der Geschäftsführung erfolgen.
- Höchste Vorsicht bei losgerissenen Gastanks.
- Für die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen müssen die Vorgaben eines Notfallplans beachtet werden (hierzu muss im Vorfeld ein Notfallplan erarbeitet worden sein!).
- Bei Austritt von Schadstoffen (Heizöl, Farben, Pestizide etc.) müssen Feuerwehr und Umweltbehörde sofort informiert werden.
- Bei Verschmutzung durch Fäkalien oder Kadaver sind der Infektionsschutz und die zuständige Behörde sofort zu benachrichtigen.
- Lüftung und Trocknung sicherstellen.
- Fallrohre, Ablaufrinnen, Bodeneinläufe, Auffangbecken und ähnliche Einrichtungen unverzüglich kontrollieren, reinigen und instandsetzen.
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