Was ist bei privaten Elektrogeräten am Arbeitsplatz zu beachten?
Wer sein Teewasser selbst kochen will, muss davor die Erlaubnis beim Arbeitgeber einholen. Denn sobald das Gerät im Unternehmen zum Einsatz kommt, zählt es laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den Arbeitsmitteln und für die ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er bezahlt ja auch den Strom, mit dem die Elektrogeräte betrieben werden.
Was ist bei privaten Elektrogeräten am Arbeitsplatz zu beachten?
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Arbeitsplatz: Vorschriften für private Elektrogeräte
Zu den typischen privaten Elektrogeräten, die gerne an den Arbeitsplatz mitgebracht werden, gehören u. a. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ventilator oder Radio, immer häufiger aber auch Ladegeräte für Smartphones oder E-Bikes. Auch hier sollte darauf geachtet werden, dass nur funktionstüchtige Geräte ohne technische Mängel zum Einsatz kommen.
Kaffeemaschine und Wasserkocher zählen wie Computer, Drucker, Staubsauger oder Verlängerungskabel zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, da sie leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können und/oder während des Betriebes bewegt werden. Sie müssen regelmäßig vom Fachmann überprüft werden. Wer prüfen darf, lesen Sie im Haufe-Beitrag Wer darf elektrische Geräte prüfen?
Kaffeemaschine im Büro: Brandschutz
Private Elektrogeräte, wie die Kaffeemaschine sind nicht ohne. Auch an sie muss beim Brandschutz gedacht werden.
Die Unfallkasse Berlin (UKB) rät zu einem generellen achtsamen Umgang. Denn Kleingeräte gehören durch Kurzschlüsse oder Schwelbrände zu den Brandgefahren Nummer eins.
Stromklau - darf man sein Handy am Arbeitsplatz aufladen?
Wer unerlaubt am Arbeitsplatz private Elektrogeräte nutzt, riskiert im schlimmsten Falle seinen Job. Denn der Stromanschluss befindet sich im Betrieb und die Stromkosten bezahlt der Arbeitgeber.
Doch auch andere Gründe sprechen dafür, nicht ungefragt eine Kaffeemaschine oder ein Ladegerät im Büro oder in der Werkstatt an den Strom zu hängen.
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