Geschäftsreise - für Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich
Gerade wenn ein Mitarbeiter das erste Mal ins Ausland geschickt wird, sollte man ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen. Empfohlen wird eine Vorbereitungszeit von etwa 6 bis 8 Wochen.
#Geschäftsreise - für Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich.
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Geschäftsreisen gut vorbereiten - dabei auch an den Impfschutz denken
Bei ausreichend Vorbereitungszeit kann der Impfschutz aufgefrischt oder erweitert werden.
Es braucht ein paar Tage, bis sich der Impfschutz aufgebaut hat. Auch lassen sich manche Impfungen nicht miteinander kombinieren, sondern brauchen einen gewissen zeitlichen Abstand, damit der Körper nicht zu sehr belastet bzw. damit die Impfwirkung nicht beeinflusst wird.
Umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge vor Entsendung in Länder in Äquatornähe
Besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen erwarten die Geschäftsreisenden in den Ländern in Äquatornähe bzw. bis hin zum 30. Grad nördlicher und südlicher Breite. Betroffen sind davon fast alle südamerikanischen und afrikanischen Länder, so auch ein großer Teil der arabischen und asiatischen Länder, darunter auch der Süden von China.
Vor der Arbeitnehmer-Entsendung in diese Gebiete muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner angeboten werden. Dabei wird
- der Gesundheits- und Impfstatus des Geschäftsreisenden festgestellt und
- eine Vorsorgebescheinigung ausgestellt.
Außerdem gibt der Arzt Empfehlungen für den Gesundheitsschutz etwa zu
- Infektionskrankheiten wie Malaria, Ebola oder Durchfallerkrankungen,
- Hygieneregeln fürs Essen und Trinken,
- giftigen Tieren wie Spinnen, Schlangen und Skorpionen oder
- fremden Speisen.
Arbeitsgeber muss Vor- und Nachsorgemaßnahmen anbieten und sie bezahlen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die rechtlich vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen zu veranlassen. Für die Kosten muss er aufkommen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Rechtsgrundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Auch eine Rückkehruntersuchung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten.
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