Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen

Wissen Sie wie viele Strahlungsquellen es in Ihrem Unternehmen gibt? Sie alle müssen in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst werden. Und je nach Arbeitsplatz und Strahlungsquelle müssen zusätzlich Messungen zur inkohärenten optischen Strahlung durchgeführt werden.

Inkohärente optische Strahlung ist optische Strahlung aus künstlichen Quellen. Sie wird z. B. von Glühlampen, Leuchtstofflampen, LED, Heizstrahlern, Metall- und Glasschmelzen, Schweißlichtbögen emittiert. Besonders Strahlung aus dem ultravioletten, blauen oder infraroten Bereich kann je nach Bestrahlungsstärke und Einwirkzeit Augen und Haut schädigen.

Alle optischen Strahlungsquellen im Betrieb müssen dokumentiert werden

Am Arbeitsplatz müssen mit einer Gefährdungsbeurteilung alle optischen Strahlungsquellen im Betrieb vollständig erfasst und dokumentiert werden. Bei trivialen Quellen wie Straßenbeleuchtungen, Bildschirmen, UVA-Insektenfallen oder fotografische Blitzlichtern reicht diese reine Erfassung. Bei anderen ist weiterer Handlungsbedarf notwendig, damit es zu keiner Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten kommen kann.

Gibt es keine Herstellerangaben können Messungen notwendig sein

In vielen Fällen finden sich die die Daten zur Strahlung in den Angaben des Herstellers. Ist dies nicht der Fall sind an exponierten Arbeitsplätzen, wie etwa im Labor oder in der Werkstatt, Messungen erforderlich. Dabei ist es wichtig, die Wellenlänge der Strahlung zu ermitteln und die Expositionszeiten der Beschäftigten zu erfassen. Je nach Strahlenquelle und Arbeitsplatz kommen unterschiedliche Messverfahren und Messgeräte zum Einsatz. Aus den Messergebnissen lässt sich dann der Expositionsgrenzwert (EGW) für den Arbeitsplatz berechnen. Dabei ist vor allem die maximal zulässige Expositionsdauer (MZE) wichtig. Alle Daten sind zu dokumentieren.

Handlungshilfe unterstützt Fachkräfte bei der Messung inkohärenter optischer Strahlung

Die neue Handlungshilfe "Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte bei der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften bei der systematischen Messung inkohärenter optischer Strahlung am Arbeitsplatz. Sie zeigt, wie sich Grenzwerte ermitteln und die Exposition am Arbeitsplatz erfassen lässt.

Praktische Broschüre mit weiterführenden Links

In der Broschüre werden auch die unterschiedlichen Messinstrumente, wie z. B. Integral- und Spektralmessgeräte, sowie ihre Einsatzgebiete vorgestellt. Übersichtlich vom Text abgegrenzt sind Tabellen und Formeln für die Berechnung der einzelnen Werte. Die Handlungshilfe ist eine praktische Hilfe, um Gefährdungen an exponierten Arbeitsplätzen zuverlässig und korrekt zu ermitteln. Die Informationen darin lassen sich bei Bedarf schnell über die Links erweitern, die in der Broschüre angegeben sind.

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