Carmen Auer, Viola Möller
Rz. 4
Die Integration von Nachhaltigkeit geht mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung einher; es ist ein Entwicklungsprozess, der eine ständige Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert, selbst wenn ein Programm einmal entwickelt wurde. Im Folgenden wird ein Ansatz für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess dargestellt, der darauf abzielt, das Engagement eines Unternehmens für eine nachhaltige Entwicklung zu konsolidieren; der Schwerpunkt liegt auf der Messung der Auswirkungen, den Unternehmenszielen und dem Veränderungsmanagement. Daher kann diese Roadmap auch von Unternehmen als Leitlinie verwendet werden, die schon ein Nachhaltigkeitsprogramm haben und/oder einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht haben.
Abb. 2: 3 Phasen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rz. 5
In der 1. Phase – Berichtsplan definieren – des kontinuierlichen Prozesses werden die vom Unternehmen durchzuführenden Aktivitäten hinsichtlich der Nachhaltigkeitsintegration und -berichterstattung ausgehend vom ermittelten Ausgangspunkt der Reise definiert und geplant. Dabei sollten die Unternehmensziele und die Übereinstimmung mit international anerkannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – z. B. GRI-Standards (§ 8 Rz 33 ff.), ESRS (§ 9A), SASB (§ 8 Rz 128 ff.) – und anderen als Good Practice anerkannten Regelwerken (z. B. Task Force on Climate-related Financial Disclosures – TCFD; § 8 Rz 163 ff.) berücksichtigt werden. Es gilt, die Methodik festzulegen bzgl. der Erhebung der notwendigen Daten sowie insbes. der Wesentlichkeitsanalyse (siehe § 10C für ein Praxis-Beispiel). Es ist wichtig, klare Regeln und Methoden aufzustellen, um im Anschluss die Prüfbarkeit zu sichern. Teil der 1. Phase ist auch die Durchführung einer Risiko- und Chancenbewertung von Nachhaltigkeitsthemen, wobei diverse Stakeholder mit eingebunden werden sollten. Im Anschluss sollten zu den wesentlichen Themen Maßnahmen, Leistungsindikatoren und Ziele definiert und ergänzt werden (§ 4).
Klare Verantwortung(en) für Nachhaltigkeitsprogramm und -berichterstattung ist (sind) im Unternehmen verankert. |
□ |
Die Geschäftsführung ist mit an Bord. |
□ |
Die potenziellen und wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind identifiziert (internes und externes Stakeholder-Engagement). |
□ |
Die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung sind vorhanden (z. B. Kompetenzen, Personal, externe Beratung, Budget, Zeit). |
□ |
Eine Nachhaltigkeitsstrategie ist aufgestellt (Vision, Ziele, Maßnahmen, KPIs). |
□ |
Es besteht ein Umsetzungsplan mit Aufgabenpaketen und Zuständigkeiten. |
□ |
Eine Methodik für die Erstellung der Berichterstattung ist festgelegt (u. a. Nutzung der ESRS oder ggf. eines anderen Rahmenwerks, sofern keine gesetzliche Pflichtberichterstattung vorliegt, Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung, interne Kontrollen). |
□ |
… |
Tab. 2: Checkliste Phase 1 des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rz. 6
In der 2. Phase – analysieren und messen – werden die von einem Unternehmen kontinuierlich gemessenen und gesammelten Daten analysiert (§ 2 Rz 15). Dazu müssen diese effektiv erfasst werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Prozess robust ist und die Daten korrekt erfasst und interpretiert werden. Es gibt einige Software-Tools auf dem Markt, die das Erheben von ESG-Daten erleichtern. Die Funktionen der Anbieter reichen von ESG-Datenkonsolidierungsplattformen bis zu spezifischen Tools für bspw. die EU-Taxonomie oder die Lieferkette.
Berichtsrelevante Daten sind identifiziert. |
□ |
Die nötigen Daten sind gesammelt und/oder erhoben. |
□ |
Die Daten sind analysiert und ausgewertet. |
□ |
Datenlücken sind identifiziert und geschlossen. |
□ |
Interne Kontrollen haben den Datenerfassungsprozess auf Robustheit, Nachverfolgbarkeit und Effektivität überprüft. |
□ |
ESG-IT-Tools sind im Prozess eingebunden (optional). |
□ |
… |
□ |
Tab. 3: Checkliste Phase 2 des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Rz. 7
In der 3. Phase – berichten und verbessern – wird der endgültige Berichtsentwurf auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und in Zusammenarbeit mit dem Management erstellt. Dabei müssen der Berichtsrahmen und die regulatorischen Anforderungen bei der Auswahl des Inhalts im Auge behalten werden. Auch die Prüfbarkeit der Daten und Fakten spielt eine wichtige Rolle, sofern eine Prüfpflicht oder eine freiwillige Prüfung vorliegt.
Berichtsnarrativ/Story Line/Roter Faden ist entwickelt. |
□ |
Die Texte sind verfasst. |
□ |
Der 1. Berichtsentwurf steht. |
□ |
Die externe Vorprüfung des Berichtsentwurfs ist gemacht (falls externe Prüfung vorgesehen). |
□ |
Die Hauptprüfung des Berichts ist gemacht (falls externe Prüfung vorgesehen). |
□ |
Alle 3 Phasen sind überprüft auf Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten. |
□ |
... |
□ |
Tab. 4: Checkliste Phase 3 des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung