Abweichend vom Handelsrecht teilt die Finanzverwaltung Steuerpflichtige, bei denen eine Betriebsprüfung möglich ist, auch in Größenklassen ein. Diese Einteilung dient aber nicht der Veröffentlichung von Werten, sondern ist lediglich für die Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung (§ 3 BpO 2000).
6.1 Ab 2024 gelten neue Abgrenzungsmerkmale
§ 3 BpO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -Betriebsprüfungsordnung-) teilt Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in folgende Größenklassen ein:
- Großbetriebe (G)
- Mittelbetriebe (M)
- Kleinbetriebe (K) und
- Kleinstbetriebe (Kst)
6.2 Wie oft wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?
Die Häufigkeit der Außenprüfung hängt von der Unternehmensgröße ab. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt:
Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem regelmäßigen oder typischen Turnus. Hier kommt es öfter zu Anlassprüfungen, z. B. bei Kontrollmitteilungen oder wenn sich aus der Steuererklärungen auffällige oder unschlüssige Werte ergeben.
Mittelbetriebe werden durchschnittlich ca. alle zwölf Jahre geprüft.
Bei Großbetriebe erfolgt eine Anschlussprüfung, d. h., diese Betriebe werden durchgehend geprüft.
Einordnung der Betriebe ab 2024 |
Betriebsart |
Betriebsmerkmale |
G-Betriebe EUR |
M-Betriebe EUR |
K-Betriebe EUR |
|
|
über |
Handelsbetriebe |
Umsatzerlöse oder |
14.000.000 |
8.600.000 |
1.100.000 |
steuerlicher Gewinn |
800.000 |
335.000 |
68.000 |
Fertigungsbetriebe |
Umsatzerlöse oder |
12.000.000 |
5.200.000 |
610.000 |
steuerlicher Gewinn |
950.000 |
300.000 |
68.000 |
Freie Berufe |
Umsatzerlöse oder |
12.000.000 |
5.600.000 |
990.000 |
steuerlicher Gewinn |
1.400.000 |
700.000 |
165.000 |
Andere Leistungsbetriebe |
Umsatzerlöse oder |
14.000.000 |
6.700.000 |
910.000 |
steuerlicher Gewinn |
1.200.000 |
400.000 |
77.000 |
Kreditinstitute |
Aktivvermögen oder |
175.000.000 |
42.000.000 |
13.000.000 |
steuerlicher Gewinn |
670.000 |
230.000 |
57.000 |
Versicherungsunternehmen Pensionskassen |
Jahresprämieneinnahmen |
36.000.000 |
6.000.000 |
2.200.000 |
Unterstützungskassen |
|
|
|
alle |
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
Umsatzerlöse oder |
6.000.000 |
2.600.000 |
610.000 |
steuerlicher Gewinn |
475.000 |
135.000 |
60.000 |
sonstige Fallart |
Erfassungsmerkmale |
Erfassung in der Betriebskartei |
Verlustgesellschaften |
Betriebe mit hohen Verlusten und hohem Vorsteuervolumen oder mit Umstellung auf Tonnagebesteuerung |
als G-Betriebe |
Beteiligungsgesellschaften |
Gewerbekennzahlen 64201.0, 64202.0, 64203.0 |
als M-Betriebe |
bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände |
Summe der Einnahmen über 6.000.000 EUR |
als G-Betriebe |
Fälle mit bedeutenden Einkünften |
Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 – 7 EStG über 500.000 EUR (keine Saldierung mit negativen Einkünften) |
als M-Betriebe |