Rz. 56
Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Konzernwährung zu buchen ist. Zusätzlich besteht das Problem der Folgebewertung, da der Vermögenswert oder die Schuld noch in Fremdwährung vorhanden ist. Hier verlangen die IFRS zur Erreichung eines Fair Value, den Niederstwerttest explizit nur im Rahmen der Vorratsbewertung sowie aufgrund der allgemeinen Standards für monetäres Vermögen bzw. Schulden eine Umrechnung zu Stichtagskursen zu fordern. Aus der Systematik der als Bewertungsmethode verstandenen Währungsumrechnung folgt, dass die Reduzierungen der Wertansätze erfolgswirksam, z. B. als außerplanmäßige Abschreibungen, in der GuV zu erfassen sind, wobei auch latente Steuern zu berücksichtigen sind. Aufgrund des notwendigen Vorhaltens der historischen Werte und der Eruierung der aktuellen Werte kann die Zeitbezugsmethode als sehr arbeitsaufwendig angesehen werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass bei Einbindung der ausländischen Unternehmen in das Konzerncontrolling die Daten oft bereits für Führungszwecke vorhanden sind. Zudem werden aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen Vereinfachungen, die insbesondere das Vorratsvermögen, welches generell zu Tageskursen umgerechnet werden darf, und die GuV, die zu Durchschnittskursen umgerechnet werden kann, betreffen, für zulässig erachtet.
Rz. 57
Der Stichtagskursmethode liegt die lokale Theorie zugrunde, nach der die Tochterunternehmen als relativ selbstständige Konzernteile in einem eigenen, von dem Mutterunternehmen isolierten Währungsraum agieren. Eine Einbeziehung mit der Zeitbezugsmethode hätte zur Folge, dass die ausländischen Tochterunternehmen, die im Extremfall nur die Dividende in Fremdwährung an die Mutter überweisen und ansonsten sämtliche Kunden-, Lieferanten-, Mitarbeiter- und Fremdkapitalgeberbeziehungen in Landeswährung abwickeln, nur unzureichend abgebildet werden. Um die Umrechnungsdifferenzen transparent zu machen, besteht eine erste notwendige Modifikation der reinen Stichtagskursmethode darin, zumindest das Eigenkapital zu historischen Kursen zu bewerten und die aufgelaufenen kumulierten Umrechnungsdifferenzen erfolgsneutral zu erfassen und separat auszuweisen, wobei latente Steuern zu berücksichtigen sind. Dieser Ausweis der erfolgsneutral verrechneten Währungsumrechnungsdifferenz im Konzernabschluss muss innerhalb eines Unterpostens des Eigenkapitals erfolgen und dessen Veränderung im Zeitverlauf im Eigenkapitalspiegel dargestellt werden. Dabei ist dieser Betrag zu trennen in den Teil, der auf die Aktionäre des Mutterunternehmens entfällt, sowie auf denjenigen, der den Minderheitsaktionären zuzurechnen ist. Erst bei Verkauf des ausländischen Tochterunternehmens sind die aufgelaufenen erfolgsneutralen Beträge erfolgswirksam zu verrechnen. Eine weitere notwendige Modifikation besteht darin, die GuV aufgrund des Zeitraumbezuges mit Durchschnittskursen umzurechnen, was auch im Konzernanhang anzugeben ist. Insgesamt stellt die Stichtagskursmethode eine pragmatischere Herangehensweise an das Problem der Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse dar, wobei aber angesichts der zunehmenden Globalisierung und der volatilen Währungskurse die Größenordnungen der Beeinflussung von Konzernabschlüssen durch die Währungsumrechnung trotz der Einführung des EUR noch erheblich sein können.
Dies ist nicht zuletzt durch die unterschiedlich starken Eingriffe der Notenbanken aufgrund von Inflationstendenzen in verschiedenen Staaten ausgelöst.
Rz. 58
Die generelle Vorgehensweise sowie die Auswirkungen sollen an einem stark vereinfachten Beispiel verdeutlicht werden, wobei auf die Bildung latenter Steuern verzichtet wird. Da die Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode wie die Konsolidierung i. d. R. nicht in dem geschlossenen System der doppelten Buchhaltung vorgenommen wird, sondern jeweils auf Basis der aktuell vorliegenden Abschlüsse vorgenommen werden muss, gibt es letztlich auch keine zeitliche Begrenzung der Betrachtung. Somit sind alle historischen Transaktionen, die noch bilanzwirksam sind, zu beachten. Für die Bilanzpositionen bedeutet dies, dass alle Geschäftsvorfälle aus Sicht des Konzerns auf Währungseinflüsse hin untersucht werden müssen, auch wenn sie weit vor der umzurechnenden Periode liegen. Zur Vereinfachung bezieht sich das Beispiel aber nur auf eine Periode.
Die M-GmbH gründet am 1.1.01 das ausländische Tochterunternehmen AT-Corp. Zu diesem Zeitpunkt ist der Umtauschwert 2 EUR = 1 Fremdwährungseinheit (FWE), sodass die Eröffnungsbilanzen in FWE und in EUR das folgende Aussehen haben:
Bilanz zum 1.1.01 in TFWE |
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Bilanz zum 1.1.01 in TEUR (Kurs 2 EUR/FWE) |
SAV |
200 |
Eigenkapital |
150 |
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SAV |
400 |
Eigenkapital |
300 |