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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 11.4 Sonstige Methoden

Jörg Hanken
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Neben den beschriebenen VP-Methoden werden auf internationaler Ebene noch andere Verfahren zur VP-Bestimmung diskutiert. Da sie entweder nicht komplex sind oder in der Praxis kaum eine Rolle spielen, werden sie der Vollständigkeit halber in diesem Kapitel nur kurz dargestellt:

  • Mischmethoden,
  • die gem. OECD nicht zulässige Gewinnvergleichsmethode und
  • die gem. OECD nicht zulässige globale Gewinnaufteilungsmethode.

11.4.1 Mischmethoden

Sowohl die OECD[371] wie auch die deutsche Finanzverwaltung[372] halten die Mischung von geschäftsvorfallbezogenen VP-Methoden für zulässig, wenn erläutert wird, warum eine Mischmethode zu der sachgerechtesten Ergebnisallokation zwischen den verbundenen Unternehmen führt.

Häufig werden beispielsweise die C+- und R- Methoden kombiniert: Der VP wird zunächst nach der R-Methode ermittelt, soll aber mindestens C+ × % betragen.

[371] Vgl. zu "Other Methods": OECD VP-RL, 2017, Tz. 2.9 und Tz. 2.12.
[372] Vgl. VG, 1983, Tz. 2.4.2.

11.4.2 Gewinnvergleichsmethode (CPM)

Diese "Comparable Profit Method" (CPM) ist nach unserer Erfahrung lediglich in den USA akzeptiert. Sie vergleicht die tatsächliche Renditekennziffer des verbundenen Unternehmens mit denjenigen eines vergleichbaren unabhängigen Dritten. Dabei stellt die CPM auf das Gesamtergebnis des verbundenen Unternehmens ab (d. h. keine Angemessenheitsanalyse auf Transaktionsgruppen-Ebene). Dies ist einerseits ein pragmatischer Ansatz, der zwar von vielen (auch deutschen) Betriebsprüfern gerne als Einstiegs-Fremdvergleichstest der Routinegesellschaften verwendet wird, dennoch aber sowohl von der OECD[373] wie auch von Deutschland[374] und diversen anderen Staaten mangels Bezug zum Geschäftsvorfall abgelehnt wird. Die CPM und die TNMM führen also nur dann zum selben Ergebnis, wenn die Routinegesellschaft nur in eine einzige Transaktionsgruppe involviert ist.

[373]...

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