Die Genehmigung der Teilpläne zieht sich aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den Plänen durch den gesamten Planungsprozess. Am Ende landen alle Plandaten in der Kostenrechnung, wo daraus der Gesamtplan mit allen verdichteten Informationen, allen Kennzahlen und Auswertungen entsteht. Dazu werden die traditionellen Instrumente der Kostenrechnung, die Kostenartenrechnung, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung durch spezielle Instrumente ergänzt. Die Genehmigung des Gesamtplanes erfolgt durch die Unternehmensleitung auf der Grundlage der hier errechneten Werte.
4.2.1 Kostenarten
Die Ermittlung der Gesamthöhe der einzelnen Kostenarten geschieht sehr einfach. Es werden die in den Teilplänen bereits errechneten Zwischensummen für jede Kostenart addiert. Daraus ergibt sich ein Datenpool, der genau die Informationen enthält, die in der Istsituation aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung übergeben wird. Für Materialkosten, Personalkosten, Energie, Abschreibungen usw. wird ein Wert ermittelt, der in die Genehmigung einfließt.
Die Informationen gehen auch an die Finanzbuchhaltung, die daraus die Gewinn- und Verlustrechnung für den Planzeitraum erstellt. Aus dieser Plan-GuV wird, verbunden mit weiteren Annahmen wie die Entwicklung der Lagerbestände, das Zahlungsverhalten der Kunden und dem Investitionsplan, die Planbilanz erstellt. Auch diese Inhalte fließen in die Genehmigung ein.
4.2.2 Kostenstellen
Die einzelnen Kostenstellen werden in der Regel von den Kostenstellenleitern geplant. Daher stehen für den Planungszeitraum die notwendigen Daten zur Verfügung, um die Kostenstellenabrechnung, den Betriebsabrechnungsbogen, für diesen Zeitraum erstellen zu können. Für die Genehmigung des Unternehmensplans durch die Geschäftsleitung spielt sicherlich die Kostensituation in jeder Kostenstelle eine Rolle. Wichtiger ist aber die Entwicklung der Gesamtkosten und der Zuschlagssätze für die Artikelkalkulation.
4.2.3 Kostenträger
Für jedes Produkt wird eine Plankalkulation in der Kostenrechnung erstellt. Darin fließen die Planmaterialkosten (Planstücklisten und Planpreise), die Planfertigungslöhne (Arbeitspläne und Lohnkostenplanung) und die Zuschlagssätze aus der Kostenstellenrechnung für den Planzeitraum ein. Die Entwicklung der Herstellkosten für wichtige Produkte wird von der Geschäftsleitung zur Genehmigung geprüft.
4.2.4 Andere Kostenrechnungsinstrumente
Werden im Unternehmen weitere Kostenrechnungsinstrumente eingesetzt (Prozesskostenrechnung etc.), werden auch für diese Planwerte ermittelt. Sie lassen sich leicht vergleichen mit den bisherigen Werten aus der Vergangenheit und aus dem laufenden Jahr. So werden für die Genehmigung z. B. die Prozesskosten regelmäßig überwachter Prozesse untersucht. Zeigen sich ungewollte Entwicklungen z. B. für den Prozess der Auftragsabwicklung, so müssen diese geprüft werden. Gegebenenfalls ist eine Veränderung des Plans vor der endgültigen Genehmigung notwendig.
Frühzeitig zusammenarbeiten
Der Prozess der Prüfung und Genehmigung der Teil- und Gesamtpläne ist eine wichtige Aufgabe der Kostenrechnung, die einen hohen Anteil an der notwendigen Arbeitszeit der dort beschäftigten Mitarbeiter bindet. Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen der Kostenrechnung und den einzelnen Fachabteilungen kann diesen Aufwand senken. Rechtzeitig erkannt, können Fehler schneller ausgebessert werden. In den Planungsprozess einbezogen kann in der Kostenrechung sicherer entschieden werden, ob außergewöhnliche Entwicklungen auf Fehler oder auf externe Einflüsse zurückzuführen sind.