Rz. 10
Rechnungslegungssysteme speichern Transaktionsdetails in Datenspeichern, auch Ledger genannt. Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insbesondere die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation dieser Daten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist entsprechend speziell auf einen bestimmten Bereich der Berichterstattung (z. B. den Jahresabschluss oder branchenbezogene Berichte) und einen bestimmten Rechtskreis (z. B. Deutschland oder USA) bezogen.
Im XBRL Taxonomy Registry können verschiedene Taxonomien angezeigt, gefiltert und heruntergeladen werden, sofern diese bei XBRL.org registriert sind.
Der inhaltliche Aufbau von XBRL reicht korrespondierend i. d. R. (nur) bis auf die Ebene von Abschlussposten, Einzelkonten und für den Abschluss relevante Informationen. Aus der Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation – und dabei in besonderem Maße, wenn die Informationen vom Ursprungssystem in ein anderes verschoben werden – resultiert im Allgemeinen ein Verlust an einschlägigen Informationen. Deshalb setzten Taxonomien vereinzelt bereits auf der Ebene von Buchungssätzen bzw. Transaktionen/Ledgern an. Dadurch werden einerseits die Einsatzmöglichkeiten bei der Durchführung von originären Buchführungsaufgaben gesteigert und andererseits eine Möglichkeit zur Übertragung aller gespeicherten Informationen geschaffen.
Rz. 11
Durch die Orientierung der Strukturen des Standardschemas an denen des Rechnungswesens, werden dem Anwender das Verständnis des Aufbaus und die Nutzung erleichtert. Die Ausgestaltung des Standardschemas (also der Taxonomie) bestimmt den späteren Aufbau und möglichen Inhalt des zu erstellenden Berichts. Die Taxonomien können von allen an Geschäftsdaten interessierten Personen und Einrichtungen verwendet werden, wenn sie dem Datensender und -empfänger mindestens bekannt sind, wobei auch eine Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse durch Individualisierung, Detaillierung oder Verknüpfung von Taxonomien möglich ist.
Rz. 12
Da jede Variable bzw. Position einer Taxonomie aus der jeweils übergeordneten Position abgeleitet wird, entsteht eine Hierarchie, in der jede untergeordnete Position auch alle Eigenschaften der ihr übergeordneten erhält. Hierdurch bleibt eine eindeutige Interpretationsmöglichkeit sowie Einordnungsmöglichkeit in das Gesamtschema jedes Datenelements bestehen. Dabei werden gleichzeitig mögliche Bezugsverhältnisse zu anderen Positionen bestimmt, wodurch ein Navigieren innerhalb des Schemas ermöglicht wird. Die Definition der Zuordnung muss nur einmal geschehen und ist danach auf alle Berichte anwendbar.
Rz. 13
Alle in einer Taxonomie enthaltenen Positionen sind grundsätzlich fakultativ nutzbar, sodass der Sender der Geschäftsdaten – zumindest jenseits gesetzlich vorgeschriebener Datenübermittlungen – den Detaillierungsgrad bestimmt. Somit wird es dem Unternehmen ermöglicht, Finanzanalysten und Fondsmanagern einen weitergehenden Datenzugriff zu ermöglichen als der allgemeinen Öffentlichkeit.