Dr. Matthias Michael Nelde, Prof. Dr. Reinhold Hölscher
Die Financial Futures gehören zu der Gruppe der börsengehandelten, unbedingten Termingeschäfte. Ein Future beinhaltet die vertragliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen nach Qualität und Quantität genau bestimmten Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) entweder abzunehmen (Long-Position) oder zu liefern (Short-Position). Im Unterschied zu Optionen, bei denen nur der Stillhalter, nicht aber der Käufer eine Verpflichtung eingeht, sind bei einem Future beide Kontraktpartner zur Erfüllung des Geschäfts verpflichtet. Die Standardisierung der Kontrakte bei Futures bietet eine Reihe von Vorteilen:
- Futures-Märkte sind im Allgemeinen außerordentlich liquide, d. h. es kommen hohe Umsätze zustande. Dies hat zum einen zur Folge, dass eine schnelle Orderausführung auch bei hohen Volumina gewährleistet ist, zum anderen gelten auch bei kleineren Volumina marktgerechte Kurse.
- Da beim Handel an einer Terminbörse stets das Clearinghouse der Börse als Marktpartner auftritt, existiert für die Marktteilnehmer praktisch kein Bonitätsrisiko.
- Schließlich ist der Handel an der Terminbörse sehr transparent, sodass sich sowohl die Preisbildung als auch die Ausführung von Aufträgen problemlos nachvollziehen lassen.
Auf der anderen Seite muss bei den Futures aber auch der Nachteil hingenommen werden, dass Anpassungsmöglichkeiten an die individuellen Bedürfnisse wie Volumen und Laufzeit fehlen.
Zinsfutures sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Underlying um einen Zinstitel, beispielsweise eine Bundesanleihe, handelt, der hinsichtlich Laufzeit, Verzinsung und Nominalbetrag standardisiert ist. Die Zinsfutures gehören damit zu den Financial Futures auf konkreter Basis, d. h. eine physische Lieferung des jeweiligen Basiswertes ist prinzipiell möglich. Meistens werden die Geschäfte jedoch schon vor dem Verfalltag glattgestellt, sodass es nur in wenigen Fällen zu einer effektiven physischen Lieferung kommt. Die Kursangabe eines Futures ist grundsätzlich abhängig von den zugrundeliegenden Basiswerten. Der Kurs eines Zinsfutures wird deshalb in Prozent notiert. Tab. 1 zeigt exemplarisch die Kontraktspezifikationen einer Auswahl der an der Eurex handelbaren Futures.
Basiswerte |
Fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit unterschiedlichen Restlaufzeiten (s. Erfüllung) und einem Coupon von 6 % für Euro-Schatz, Euro-Bobl, Euro-Bund-Futures und CONF-Futures und 4 % für Euro-Buxl®-Futures. |
Erfüllung |
EUR Fixed Income Futures: Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem EUR-Fixed-Income-Futures-Kontrakt kann nur durch Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland im Nominalwert des jeweiligen Kontrakts aus dem jeweiligen Korb der lieferbaren Anleihen erfüllt werden, die am Liefertag eine Restlaufzeit haben von: |
Basiswert |
Restlaufzeit in Jahren |
Euro-Schatz-Futures (FGBS) |
1,75 bis 2,25 |
Euro-Bobl-Futures (FGBM) |
4,5 bis 5,5 |
Euro-Bund-Futures (FGBL) |
8,5 bis 10,5 |
Euro-Buxl®-Futures (FGBX) |
24 bis 35 |
Diese Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd. EUR aufweisen. CHF Fixed Income Futures: Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem CHF-Fixed-Income-Futures-Kontrakt kann nur durch Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfüllt werden, die am Liefertag eine Restlaufzeit von 8 bis 13 Jahren haben. Diese Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 500 Mio. CHF aufweisen. Bei Schuldverschreibungen mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit muss der erste und letzte mögliche Rückzahlungstermin zwischen 8 und 13 Jahren liegen. |
Basiswert |
Restlaufzeit in Jahren |
CONF-Futures (CONF) |
8 bis 13 |
Kontraktwert |
EUR Fixed Income Futures: 100.000 EUR. CHF Fixed Income Futures: 100.000 CHF. |
Preisermittlung |
Die Preisermittlung erfolgt in Prozent vom Nominalwert. |
Minimale Preisveränderung |
Basiswert |
Minimale Preisveränderung |
Wert |
Euro-Schatz-Futures (FGBS) |
0,005 % |
5 EUR |
Euro-Bobl-Futures (FGBM) |
0,01 % |
10 EUR |
Euro-Bund-Futures (FGBL) |
0,01 % |
10 EUR |
Euro-Buxl®-Futures (FGBX) |
0,02 % |
20 EUR |
CONF-Futures (CONF) |
0,01 % |
10 CHF |
Liefertag |
Der 10. Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonat, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der darauf folgende Börsentag. |
Liefermonate |
Die 3 nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. |
Lieferanzeige |
Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen 2 Geschäftstage vor dem 10. Kalendertag eines Quartalsmonats (Anzeigetag) der Eurex nach Handelsschluss bis Ende der Post-Trading Full-Periode anzeigen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden. |
Letzter Handelstag |
2 Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Quartalmonats. Handelsschluss am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ. |
Täglicher Abrechnungspreis |
Für Kontrakte, bei denen ein Schlusspreis in der Schlussauktion gem. § 64 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland vor 19:00 Uhr ermittelt wird, legt die Eurex Clearing AG den täglichen Abr... |