I. Zielsetzung und Wirkungsweise
Tz. 36
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Am 11.12.2019 hat die Europäische Kommission ihrer Pläne vorgestellt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann, indem die Konjunktur angekurbelt, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen verbessert und die Natur geschützt wird. Der sog. EU Green Deal bekräftigt das Engagement der EU-Kommission für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen sowie die damit verbundenen Verluste der Artenvielfalt sowie der Verschmutzung und Zerstörung der Wälder und Ozeane (vgl. Mitteilung der EU-Kommission auf https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_6691. Weiterführend auch die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal, COM(2019) 640 final vom 11.12.2019). Er ist zugleich integraler Bestandteil der Strategie der Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, in deren Mittelpunkt 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) stehen. Zu den Zielen zählen: 1. Beendigung jedweder Art von Armut überall, 2. Beendigung von Hunger, 3. Gute Gesundheit und Wohlbefinden, 4. Qualifizierte Ausbildung, 5. Gleichstellung der Geschlechter, 6. Sauberes Wasser und Gesundheitspflege, 7. Erschwingliche und saubere Energie, 8. Anständige Arbeit und wirtschaftliches Wachstum, 9. Förderung von Industrie, Innovation und Infrastruktur, 10. Reduktion der Ungleichheit zwischen Ländern, 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden, 12. Nachhaltige(r) Verbrauch und Produktion, 13. Maßnahmen gegen den Klimawandel, 14. Schutz der Meere und Meeresressourcen, 15. Schutz und Wiederherstellung der Ökosystem an Land, 16. Frieden und Gerechtigkeit und 17. Stärkung der globalen Zusammenarbeit bei der Nachhaltigkeit (vgl. Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development, Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung, vom 25.09.2015, A/RES/70/1. Siehe auch https://sdgs.un.org/2030agenda (Abruf: 05.01.2023)).
Der EU Green Deal geht einher mit einem Maßnahmenpaket von direkten Investitionen, ua. 600 Mrd. Euro aus dem Aufbauplan "NextGenerationEU", sowie Steuerungsmechanismen, die neben der Lenkung von Zahlungsströmen in nachhaltige Investitionen sowie durch mehr Transparenz zur Veränderung des Investitions- und Konsumverhalten beitragen soll. Gleichzeitig werden eine Reihe neuer Verordnungen, Richtlinien und Pläne auf den Weg gebracht. Über die jeweiligen Maßnahmen oder die Zielerreichung gibt die EU-Kommission laufend Auskunft (vgl. die Zeitleiste auf https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019–2024/european-green-deal_de (Abruf: 05.01.2023)).
Im Ergebnis stellt der EU Green Deal ein Bündel an Regulierung und Normung, Investitionen und Innovation sowie nationalen Reformen dar. In der nachstehenden Grafik werden die verschiedenen Elemente des Grünen Deals veranschaulicht, der die Ziele der Vereinten Nationen aufgreift. Diese Elemente werden auch mit dem sog. Fahrplan (vgl. COM(2019) 640 final, Annex) zum EU Green Deal adressiert (Details enthält das Dokument COM(2019) 640 final, S. 5–18).
Abb. 5: Der europäische Grüne Deal (nach COM(2019) 640 final, S. 4, Abb. 1)
Tz. 37
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Am 14.01.2020 stellte die EU-Kommission den Investitionsplan für den EU Green Deal und den Mechanismus für einen gerechten Umgang vor (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_17 (Abruf: 05.01.2023)), der die im Rahmen des Deals angekündigten Initiativen ergänzt, in dem auf drei Ebenen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, öffentliche und private Investitionen erleichtern, welche für den mit dem EU Green Deal angestrebten Wandel erforderlich sind:
- Finanzierung,
- Schaffung erforderlicher Voraussetzungen und
- Praktische Unterstützung.
Zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass die EU den Investoren Instrumente an die Hand geben wird und damit das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt.
Tz. 38
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Mit der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen hatte die EU-Kommission bereits früh begonnen. So legte sie bereits am 08.03.2018 einen Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" (vgl. COM(2018) 97 final vom 08.03.2018) vor, aus dem auch die Erkenntnis hervorgeht, dass das Finanzsystem umfassend umgestaltet werden muss, damit privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt werden kann. Dies sei erforderlich, um ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum zu generieren, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten sowie mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft zu fördern. Der Aktionsplan zielt daher insbesondere darauf ab,
- die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;
- finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ress...