In die Schätzungen der künftigen Zahlungsströme sind die folgenden Elemente einzubeziehen:
a) |
Prognosen der Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts, |
c) |
Netto-Zahlungsströme, die ggf. für den Abgang des Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer eingehen (oder gezahlt werden). |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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