Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von Rückstellungen die folgenden Angaben zu machen:
a) |
den Buchwert zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode, |
b) |
zusätzliche, in der Berichtsperiode gebildete Rückstellungen, einschließlich der Erhöhung von bestehenden Rückstellungen, |
c) |
während der Berichtsperiode verwendete (d. h. entstandene und gegen die Rückstellung verrechnete) Beträge, |
d) |
nicht verwendete Beträge, die während der Berichtsperiode aufgelöst wurden, und |
e) |
die Erhöhung des während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs abgezinsten Betrags und die Auswirkung von Änderungen des Abzinsungssatzes. |
Vergleichsinformationen sind nicht erforderlich.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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