Ein Unternehmen hat für jedes Tochterunternehmen, an dem für das berichtende Unternehmen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, folgende Angaben zu machen:
a) |
den Namen des Tochterunternehmens, |
b) |
den Hauptgeschäftssitz (und das Gründungsland, falls es vom Hauptgeschäftssitz abweicht) des Tochterunternehmens, |
c) |
den Teil der Eigentumsanteile, die die nicht beherrschenden Anteile ausmachen, |
d) |
den Teil der Stimmrechte, die die nicht beherrschenden Anteile ausmachen, falls abweichend vom Teil der Eigentumsanteile, |
e) |
den Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode, der auf nicht beherrschende Anteile am Tochterunternehmens entfällt, |
f) |
die kumulierten nicht beherrschenden Anteile am Tochterunternehmen zum Abschlussstichtag, |
g) |
zusammengefasste Finanzinformationen über das Tochterunternehmen (siehe Paragraph B10). |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen