Tz. 11
Stand: EL 42 – ET: 11/2020
IFRS 8 ist chronologisch der dritte internationale Rechnungslegungsstandard, der die Informationsgewährung über Unternehmenssegmente regelt. Im Jahre 1981 wurde vom IASC der IAS 14 Reporting Financial Information by Segment verabschiedet, der wie viele der IAS damals wenig verbindlich formuliert war und viele Wahlrechte enthielt. Insbesondere aufgrund der IOSCO, die die Überarbeitung des Standards neben anderen zentralen Standards (core standards) zur Bedingung für eine Akzeptanz der IAS für internationale Börsenzulassungen machte, war die Überarbeitung des IAS 14 seit 1990 auf der Agenda des IASC (agenda project). Mehr als zwei Jahre kooperierte das IASC in der Endphase der Standardentwicklung mit dem FASB sowie dem Accounting Standards Board (AcSB) des Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA), die zu dieser Zeit ebenfalls in einem Gemeinschaftsprojekt ihre nationalen Standards zur Segmentberichterstattung überarbeiteten. Trotz großer Anstrengungen, inhaltlich gleich lautende Standards zu entwickeln, scheiterte diese gemeinsame Bestrebung zwischen den drei standard setters damals, und das IASC verabschiedete im Jahre 1997 (einige Monate nach dem SFAS 131 Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information des FASB) mit IAS 14 (revised) Segment Reporting einen von jenen der anderen beiden Institutionen abweichenden Standard. Der zentrale Grund für diese Divergenz (neben interessenspolitischen und strategischen Überlegungen) war ein nicht zu überbrückender Unterschied in den Auffassungen bezüglich des anzustrebenden Grades der Objektivität und zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit der in einem Segmentbericht publizierten Daten. Während der FASB entsprechend dem full management approach die Aufgabe des Segmentberichts in der Abbildung der internen Struktur der Unternehmenssteuerung und -überwachung sah und deshalb keine umfassenden spezifizierten Regeln für die externe Berichterstattung vorgab, hielt das IASC ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit und Objektivität der Segmentberichtinformationen für unabdingbar und legte folglich in IAS 14 gewisse Inhalte des Segmentberichts allgemein verbindlich fest, wie zB die Segmentierungsebenen (produktorientierte Geschäftsbereiche und geographische Geschäftsbereiche) und die Definitionen der auszuweisenden Segmentdaten (Segmentertrag, Segmentvermögen etc.), was als management approach with a risks and rewards safety net bezeichnet wurde (vgl. Fey/Mujkanovic, DBW 1999, S. 262; vgl. auch IFRS-Komm., Teil B, IAS 14, Tz. 7).
Tz. 12
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Diese eigenständige Auffassung des IASC über die adäquate Konzeption der Berichterstattung über Segmente wurde vom IASB nicht aufrechterhalten. Im Rahmen der grundsätzlichen Absichtserklärung zwischen dem IASB und dem FASB, ihre Standards zu vereinheitlichen (convergence project), wurde die Überarbeitung des IAS 14 bereits im Jahre 2002 als short-term convergence project auf die Agenda des IASB genommen (IFRS 8.BC2). Obgleich der IASB zur Begründung seiner Entscheidung von Rechnungslegungsadressaten geäußerte Auffassungen sowie im Zusammenhang mit der Einführung von SFAS 131 in den USA gewonnene Forschungserkenntnisse vorgibt (IFRS 8.BC6–8), liegt die Vermutung sehr nahe, dass primär standardsetzungspolitische Überlegungen den Ausschlag gaben, dass sich der IASB entschied, die einige Jahre vorher vom IASC geäußerten Vorbehalte gegenüber dem SFAS 131 (die ebenfalls mit entsprechenden Äußerungen von Rechnungslegungsadressaten und mit empirischen Forschungsergebnissen begründet wurden) fallen zu lassen und den US-amerikanischen Standard praktisch identisch als IFRS zu übernehmen (IFRS 8.BC16). Im Januar 2006 wurde ED IFRS 8 veröffentlicht, zu dem 182 Stellungsnahmen eingingen. Nach deren Durchsicht und teilweisen Berücksichtigung wurde der Standard am 30. November 2006 vom IASB verabschiedet. Interessant ist, dass im Rahmen des Überarbeitungsprozesses und insbesondere in den Stellungnahmen die gleichen Argumente für und wider die beiden in IAS 14 und SFAS 131 konkurrierenden unterschiedlichen Konzeptionen der Segmentberichterstattung diskutiert wurden, wie bereits bei der Entwicklung von IAS 14 und SFAS 131 in den 1990er Jahren (siehe auch IFRS 8.BC10–15); gleichwohl wurde eine Anpassung des SFAS 131 an den IAS 14 im Rahmen der Diskussionen zwischen dem IASB und dem FASB niemals ernsthaft in Erwägung gezogen, sondern der IASB – obgleich nicht einhellig (zwei Boardmitglieder stimmten gegen den IFRS 8; vgl. IFRS 8.DO1) – entschied sich für die US-amerikanische Konzeption.
Im Zuge der Veröffentlichung von IAS 1 (revised 2007) am 6. September 2007 ergaben sich technische Folgeänderungen in IFRS 8. Dies betrifft zum einen die Anpassung an die geänderte Nomenklatur in IFRS 8.21 (zB statement of financial position statt balance sheet) sowie andererseits an die geänderte Paragraphenfolge des IAS 1 (revised 2007) in IFRS 8.23 (f). Eine weitere klarstellende Änderung wurde im Ra...