Tz. 226

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Die Abgrenzung und Darstellung des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gemäß DRS 21.A3.1 weist keine branchenspezifischen Besonderheiten auf. Auch in der Gesamtdarstellung nach DRS 21.A3 fällt auf, dass im Gegensatz zu der Beispielsgliederung in IAS 7 Anhang B vornehmlich nur Zahlungsvorgänge aus der Finanzierung mit Eigenkapital erscheinen, nämlich:

  • Zahlungen aus Eigenkapitalveränderungen (Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Anteile etc.);
  • Dividendenzahlungen;
  • Mittelveränderungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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