Dr. Lothar Rieth, Dr. Matthias Schmidt
Tz. 97
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Folgende ergänzende Angaben zum grundsätzlichen Vorgehen sind zu machen:
Die Vorgaben zur Durchbrechung der Stetigkeit sind uE entsprechend DRS 20.26 und IDW RS HFA 38 auszulegen.
Tz. 98
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Folgende ergänzende Angaben zur Übereinstimmung mit der Taxonomie-Verordnung sind zu machen:
- Beschreibung der Taxonomie-fähigen und der Taxonomie-konformen Tätigkeiten, bezugnehmend auf die technischen Evaluierungskriterien zur Konkretisierung der in der Taxonomie-VO genannten EU-Umweltziele;
- Erläuterung des Vorgehens zur Analyse des wesentlichen Beitrags zu einem der sechs EU-Umweltziele, zur nicht erheblichen Beeinträchtigung der Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele sowie des Mindestschutzes für Arbeitssicherheit und Menschenrechte sowie der technischen Evaluierungskriterien;
- Erläuterung, wie Doppelzählungen im Zähler (Umsatzerlöse, Capex, Opex) über mehrere Wirtschaftstätigkeiten hinweg vermieden wurden.
Zusätzliche Angaben sind zu machen, wenn Wirtschaftsaktivitäten zu mehreren EU-Umweltzielen wesentlich beitragen, insbesondere zur Vermeidung von Doppelzählungen.
Tz. 99
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Sofern Vermögenswerte für unterschiedliche Wirtschaftstätigkeiten genutzt werden (zB wird eine Produktionshalle eines Automobilzulieferers für die Herstellung von Batterien und Reifen verwendet), sind Angaben zur Aufteilung der KPI-Werte auf die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten zu machen.