Carmen Auer, Viola Möller
Rz. 77
Der jährliche Fortschrittsbericht, auch Communication on Progress (CoP) genannt, stellt ein wichtiges Medium für die Verbindlichkeit der Umsetzung der Prinzipien dar und dient gleichzeitig als Grundlage für den Dialog mit verschiedenen Stakeholdern.
Zum Kalenderjahr 2023 hat das UNGC ein neues Format für den Fortschrittsbericht eingeführt, mit dem man von einem narrativen Format zu einem standardisierten Fragebogen übergeht, der von einer digitalen Plattform unterstützt wird. Alle Teilnehmer müssen seit 2023 ihre Fortschritte mithilfe des neuen Systems offenlegen.
UNGC kooperiert außerdem mit anderen bestehenden Rahmenwerken wie der GRI (Rz 28 ff.), um Anwendern die Berichterstattung zu erleichtern und eine größere Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
UNGC hat eine CoP-Richtlinie entwickelt, die die Mindestanforderungen an Fortschrittsberichte definiert. Seit 2023 gibt es 2 Mindestanforderungen:
- Zum einen muss online ein CoP-Fragebogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen ist in 5 Bereiche unterteilt. Neben den 4 thematischen Bereichen, die die 10 Prinzipien abdecken, gibt es einen vorangestellten Teil zur Governance, also der allgemeinen Unternehmensführung.
- Zum anderen muss eine elektronische Erklärung der Geschäftsführung eingereicht werden, äquivalent zur aktuellen Mindestanforderung (Rz 77). Letztere sichert die fortlaufende Unterstützung zum UNGC zu und erneuert gleichzeitig das Commitment zur Initiative und Verpflichtung der Prinzipien.
Rz. 78
Die Webseite des UNGC bietet zahlreiche Tools, Webinare und Leitfäden mit Unternehmensbeispielen (auch deutschsprachig), die bei der Erstellung des CoP unterstützen. Darüber hinaus bietet das deutsche Netzwerk eine Vielzahl von Publikationen als Hilfestellung.
Rz. 79
Die Teilnahme am UNGC für Unternehmen ist freiwillig, jedoch ist die Berichterstattung nach Beitritt verpflichtend. Ab 2023 müssen alle teilnehmenden Unternehmen jährlich eine Communication on Progress (CoP) einreichen, bestehend aus einer CEO-Erklärung zur fortgesetzten Unterstützung und einem Fragebogen, der Maßnahmen und Fortschritte in Bezug auf die 10 Prinzipien des UNGC und die SDGs dokumentiert. Die allgemeine Einreichungsfrist läuft vom 1.4. bis zum 31.7. jedes Jahres. Unternehmen, die ihre CoP nicht rechtzeitig einreichen, werden als "Non-communicating" gelistet und können bei weiterer Nichterfüllung von der Initiative ausgeschlossen werden.
Rz. 80
Jeder Bereich enthält Fragen zu Prozessen und Richtlinien, die das Commitment des Unternehmens zum Fortschritt adressieren, zu Maßnahmen, die negative Auswirkungen des Unternehmens verhindern, zu Kennzahlen sowie zu Wiedergutmachungs- und Berichtsmechanismen zur Adressierung von Verstößen und Reflexion von Erfahrungen. In den Themenbereichen Menschenrechte und Umwelt gibt es zusätzliche, bspw. sektorspezifische Fragen.