Unterstützung bei der Anwendung der ESRS
Unterlagen des EFRAG Sustainability Reporting Board
Das EFRAG Sustainability Reporting Board (SBR) hat die Sitzungsunterlagen für die zu erstellenden Papiere
- zur Übersicht aller Datenpunkte im Set 1 der ESRS,
- zum aktualisierten Leitlinienentwurf zur Wesentlichkeitsbewertung und
- zum aktualisierten Leitlinienentwurf zur Wertschöpfungskette
vorgelegt.
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Übersicht aller Datenpunkte im Set 1 der ESRS veröffentlicht
Die Übersicht der Datenpunkte soll eine nicht verbindliche Anleitung für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen geben. Die Übersicht kann Unternehmen als Grundlage für eine Abweichungs-Analyse dienen, z. B. welche unter ESRS geforderten Datenpunkte bereits unter anderen internationalen Reporting-Standards und Frameworks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgewiesen werden. Dies kann auch bei der verpflichtenden digitalen Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsangaben helfen (Art.l 29d Rechnungslegungsrichtlinie; Richtlinie 2013/34/EU).
Excel-Liste der konkreten Datenpunkte
Insgesamt sind in der umfangreichen Excel-Liste jeweils für die einzelnen Standards die konkreten Datenpunkte aufgeführt. Insgesamt sind dies 826 pflichtmäßig zu beachtende und 257 Wahlangaben, wobei das Verhältnis der Wahlangaben zu dem erforderlichen Stakeholder-Dialog noch unklar ist. So könnte entweder das Wahlrecht bei den Unternehmen liegen, wie dies aus der Anwendung des HGB bekannt ist, oder es ist das Verständnis des IASB bei der IFRS-Berichterstattung, nach denen alternative Methoden (= Wahlrechte) stets im Sinne einer (für die Adressaten) bestmöglichen Abbildung zu wählen sind.
"Nur" 177 Datenpunkte ohne Wesentlichkeitsvorbehalt
Von den 826 Pflichtangaben stehen 649 Angaben (= 79 %) unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt, d. h. eine Anwendung ist nur nötig, wenn der Aspekt als wesentlich im Sinne von Chancen und Risiken für das Unternehmen und/oder Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Umwelt eingestuft wurde. Somit verbleiben "nur" 177 Datenpunkte, die stets zu bearbeiten sind.
Aktualisierter Leitlinienentwurf zur Wesentlichkeitsbewertung und Wertschöpfungskette
Das EFRAG SRB arbeitet für die zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung verpflichteten Unternehmen weiter an einer Erläuterung
- zur Wesentlichkeitsanalyse (Implementation guidance on materiality assessment, MAIG") und
- zum Einbezug der Wertschöpfungskette (Implementation guidance on value chain, VCIG) in die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Analog zu den ESRS erfolgen auch hier viele Verweise auf bereits bestehende Regulierungen (die bisher allerdings freiwillig zu beachten waren), wie insbesondere die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Zudem wird etwa bei den besonders spannenden Aspekten, z. B. wie der Dialog mit den Stakeholdern ausgestaltet werden soll, auf die noch nicht abgeschlossene EU-Regulierung zur Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) verwiesen.
Frageeinreichung auf Frage-Antwort-Seite der EFRAG möglich
Die EFRAG hat eine Frage-Antwort-Seite ("Access Point" als ESRS Q&A Platform) eingerichtet, auf der Interessierte über ein Formblatt elektronisch Fragen einreichen können, die dann – allerdings nicht rechtsverbindlich – beantwortet und veröffentlicht werden. Mit ersten Veröffentlichungen von Klarstellungen ist zum Jahresbeginn 2024 zu rechnen. Weitergehende rechtliche Auslegungen oder mögliche Änderungen am Rechtsrahmen (CSRD bzw. ESRS) obliegen der Europäischen Kommission.
Zur EFRAG ESRS Q&A Platform: EFRAG ESRS Q&A Platform
Zu den genannten Dokumenten:
EFRAG-Unterlagen (bislang nur in englischer Sprache): EFRAG SR TEG Meeting 06 November 2023
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
DRSC-Kurzumfrage zur Implementierung der ESRS unter den DAX 40-Unternehmen
ISSB überarbeitet die Sustainability Accounting Standards Board (SASB)-Standards
EFRAG arbeitet an Hinweisen zur Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
-
EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
19.12.2024
-
RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
-
Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
-
Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024