DRSC-Kurzumfrage zur Implementierung der ESRS

Das DRSC hat eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der ESRS durchgeführt. Die Ergebnisse machen die enormen Herausforderungen für Unternehmen deutlich.

Hintergrund: CSRD und ESRS

Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) wird für bereits aktuell unter § 289b oder § 315b HGB fallende große kapitalmarktorientierte Unternehmen eine deutlich erweiterte und strenger reglementierte Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht ab dem 1.1.2024 gefordert. Dazu sollen die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), von denen derzeit das erste Set von 12 Standards als verabschiedete, aber noch nicht final in Kraft getretene Versionen vorliegen, verbindlich beachtet werden, wobei neu eine Prüfung der Anwendung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit gefordert wird.

Große Mehrheit der DAX 40-Unternehmen sieht große Schwierigkeiten

Das DRSC hat im Sommer 2023 eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der ESRS durchgeführt. An der Befragung nahmen 39 der DAX 40-Unternehmen teil. Die Ergebnisse dieser online-Befragung sind nun abrufbar. Deutlich werden dabei die enormen Herausforderungen. Diese bestehen z.B. für ca. 80 % der befragten Unternehmen in unklaren Berichtsanforderungen und der Qualität­/Nachprüfbarkeit der Daten.

Die Befragung zeigt ferner auf, dass sich diese Unternehmen mit verschiedenen weiteren Berichtsvorgaben befassen:

  • Dazu zählen für über 70 % der Unternehmen die GRI, die derzeit als Grundlage separater Nachhaltigkeitsberichte zur Erfüllung der bis einschließlich 2023 geltenden Anforderungen der Nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b /§ 315b HGB gewählt werden.
  • Mehr als die Hälfte der Unternehmen befassen sich neben den ESRS auch mit den IFRS-Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S1 und S2, 22 Unternehmen) bzw. den branchenbezogenen SASB-Standards (23 Unternehmen), die jeweils nicht verpflichtend anzuwenden sind, da die ESRS für die DAX 40-Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 verpflichtend anzuwenden sind.

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Interessantes für eher mittelständische Unternehmen

Die breite Orientierung der DAX-Konzerne dürfte auf die bereits bestehende/frühere Verpflichtung sowie eine noch internationalere Ausrichtung zurückzuführen sein. Interessanter aus dem Blickwinkel der ab 2025 zur Nachhaltigkeitserklärung angabepflichtigen großen nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen und Konzerne sind deshalb die Angaben der gefragten Unternehmen

  • zur organisatorischen Anbindung des ESRS-Implementierungsprojekts: knapp die Hälfte der DAX 40-Unternehmen (19) haben das Projekt zur Implementierung der ESRS im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands bzw. im Finanzbereich des Unternehmens angesiedelt. In einigen Unternehmen (7) sind verschiedene Ressorts gemeinsam in der Verantwortung;
  • zum Startzeitpunkt: Beinahe alle befragten Unternehmen (37) haben das Projekt zur Implementierung der ESRS gestartet. Die Hälfte der DAX 40-Unternehmen hat im Jahr 2022 begonnen (also etwa 1,5 Jahre vor Erstanwendung), die anderen Unternehmen begannen im ersten Halbjahr des Jahres 2023 und
  • zum aktuellen Stand des Projekts: die erstmalige Wesentlichkeitsanalyse als Kern des ESRS-Implementierungsprojekts ist in ca. 50 % der DAX 40-Unternehmen bereits abgeschlossen (20) oder in Bearbeitung (9). In fast ebenso vielen Unternehmen wurden die Berichtsprozesse für ausgewählte (23) oder alle (5) Nachhaltigkeitsthemen etabliert sowie
  • zu den größten Schwierigkeiten, die die Unternehmen derzeit bei der ESRS-Implementierung sehen: Diese liegen in den Unklarheiten bezüglich der Berichtsanforderungen (31), der Datenqualität/Prüfbarkeit (31), der Datenverfügbarkeit (29), der personellen Ressourcen (27) und der zeitlichen Herausforderung (27). Angabe gemäß ist dies zum Teil auf die ausstehenden finalen ESRS zurückzuführen. Diese wurden im Zuge des Erlasses des Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission am 31.7.2023 veröffentlicht. Zum anderen befassen sich die Unternehmen mit Fragen zum Verständnis der ESRS und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichte. Das DRSC führt für solche Fragen zur Implementierung der ESRS Anwenderforen durch – allerdings nur unter den Mitgliedunternehmen (zuletzt am 9.10.2023).

Praxis-Tipp: Frühzeitig mit dem Projekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen

Diese Schwierigkeiten selbst der großen DAX-Konzerne sollte den eher mittelständisch geprägten Anwendern ab 2025 Mahnung sein, sich rechtzeitig mit dem Projekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beschäftigen – dabei ist es wenig hilfreich, dass der Referentenentwurf für die Umsetzung der CSRD ins HGB immer noch nicht vorliegt.

Die 12-seitige Kurzstudie ist abrufbar unter:

Kurzumfrage des DRSC zur Implementierung der ESRS in den deutschen DAX 40-Unternehmen

Eine News zur breiter angelegten, von PwC durchgeführten Studie mit ähnlichen zur Eile mahnenden Ergebnissen, findet sich unter:

CSRD beeinflusst Strategien und Reporting bereits jetzt massiv.

In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:

ISSB überarbeitet die Sustainability Accounting Standards Board (SASB)-Standards

EFRAG arbeitet an Hinweisen zur Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU – Überblick über Informationsbedarfe von Stakeholdern


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, DRSC, ESRS