Implementation Guidance ESRS Standards

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die diese auslegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind trotz der enthaltenden erläuternden Ausführungen sehr herausfordernd. Zur Unterstützung hat die EFRAG nun 3 Anwendungshinweise (Implementation Guidance) sowie eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht.

EFRAG veröffentlicht die ersten 3 Implementation Guidance (IG)

Ende Mai hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die ersten 3 Implementation Guidance (IG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) mit den Konkretisierungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) veröffentlicht. Die Entwürfe wurden im 2. Halbjahr 2023 erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Auch nach der Verabschiedung durch die EFRAG sind die Dokumente nicht verbindlich, da keine offizielle Legitimation durch die EU erfolgt. Gleichwohl bieten sie wertvolle Hinweise, da die EFRAG die Entwürfe des ersten Sets an 12 ESRS erstellt hat und somit am besten wissen sollte, was mit den jeweiligen Regelungen gemeint ist.

Durch die Priorisierung dieser Dokumente zu Lasten etwa der noch zu entwickelnden branchenspezifischen Standards, sollte die EFRAG Unternehmen und andere Interessengruppen bei der Umsetzung des ESRS unterstützen, damit diese sich auf die für sie relevanteren Aspekte der Standards konzentrieren können. Dazu veranschaulichen die IG die Berichtspflichten mit praxisrelevanten Formulierungen und enthalten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Die Inhalte der Implementierungshinweise der EFRAG

Konkret beinhalten die Implementierungshinweise folgende Aspekte:

EFRAG IG 1: Leitfaden zur Umsetzung der Wesentlichkeitsbewertung

IG 1: Die Leitlinien zur Umsetzung der Wesentlichkeitsbewertung (MAIG) bieten einen anschaulichen Prozess zur Wesentlichkeitsbewertung für Unternehmen und entwickeln das Konzept der Auswirkung und der finanziellen Wesentlichkeit anhand einer Reihe von Beispielen, einschließlich der Art und Weise, wie diese beiden Konzepte zusammenwirken. Sie enthalten auch häufig gestellte Fragen zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um praktische Umsetzungsleitlinien zur Offenlegung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen bereitzustellen.

EFRAG IG 2: Leitfaden zur Umsetzung der Wertschöpfungskette

IG 2: Die Value Chain Implementation Guidance (VCIG) umreißt die Berichtspflichten für die Wertschöpfungskette von der Wesentlichkeitsbewertung über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen. Sie veranschaulicht die Berichtsgrenzen des Konzerns/Unternehmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Konzepts der operativen Kontrolle in den Umweltstandards. Die VCIG enthält außerdem FAQs für weitere Informationen und eine „Wertschöpfungskettenkarte“, die die Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette pro Offenlegungspflicht in allen ESRS zusammenfasst.

EFRAG IG 3: Detaillierte Leitlinien zur Implementierung von ESRS-Datenpunkten und begleitende Erläuterungen

IG 3: Liste der ESRS-Datenpunkte übersetzt die vollständige ESRS-Set-1-Liste detaillierter Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und den zugehörigen Anwendungsanforderungen in das Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, wie etwa die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder ob diese Übergangsbestimmungen unterliegen.

Demnach sind insgesamt 783 Datenpunkte pflichtmäßig zu beachten und 269 Wahlangaben vorgesehen, wobei das Verhältnis der Wahlangaben zum erforderlichen Stakeholderdialog noch unklar ist. So könnte entweder das Wahlrecht bei den Unternehmen liegen, wie dies aus der Anwendung des HGB bekannt ist, oder es handelt sich um das Verständnis des IASB bei der IFRS-Berichterstattung, nach denen alternative Methoden (= Wahlrechte) stets im Sinne einer (für die Adressaten) bestmöglichen Abbildung zu wählen sind. Von den 783 Pflichtangaben stehen 622 Datenpunkte, was 79 % entspricht, unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt, d. h. eine Anwendung ist nur nötig, wenn der Aspekt als wesentlich im Sinne von Chancen und Risiken für das Unternehmen und/oder Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Menschen und die Umwelt eingestuft wurde („Doppelte Wesentlichkeit“). Somit verbleiben „nur“ 161 Datenpunkte, die stets zu bearbeiten sind. Für die 622 unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte bestehen dann aber erhebliche Einschätzungs- und Ermessensspielräume. Schließlich sind die aus der Anlage C des ESRS 1 entspringenden Wahlrechte in Form von Übergangserleichterungen (phase-in; ESRS 1.137) insbesondere, aber nicht nur für Unternehmen mit weniger als durchschnittlich 750 Beschäftigten enthalten. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder einen Datenerhebungstestlauf bilden.

EFRAG veröffentlicht Sammlung von 68 Fragen und Antworten zum ersten Satz der ESRS

Zudem hat die EFRAG eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht, um technische Fragen zum ersten Satz der ESRS zu beantworten. Die veröffentlichten Fragen und Antworten sind nach Art und Offenlegungspflichten entsprechend der ESRS-Struktur gegliedert und behandeln Fragen zu den Allgemeinen Anforderungen (ESRS 1), den Allgemeinen Angaben (ESRS 2), den Umwelt- und Sozial-Standards und dem Governance-Standard. Teil der nun veröffentlichten Sammlung sind zwölf Fragen und Antworten, die im sog. ersten "Batch" der Q&A-Platform am 5.2.2024 veröffentlicht wurden. Außerdem enthalten sind die zwölf Fragen und Antworten des zweiten "Batch" vom 1.3.2024.

Zu den Dokumenten

Zu den Implementierungshinweisen sowie weitere Informationen (nur in englischer Sprache verfügbar):  EFRAG: Finalization of Three EFRAG ESRS IG Documents (EFRAG IG 1 to 3)

Zur EFRAG ESRS Q&A Platform

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ESRS Set 1 – EU-Kommission veröffentlicht Delegierten Rechtsakt

DRSC-Kurzumfrage zur Implementierung der ESRS unter den DAX 40-Unternehmen


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG