Zusammenfassung
Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die EFRAG-Implementierungsleitfäden und die FAQs als relevant bezeichnet, so dass die Verbindlichkeit der Leitfäden etwa auf das Niveau eines IDW-Prüfungsstandards gehoben wird. Die EFRAG hat außerdem eine Sammlung von sog. Explanations veröffentlicht. Die Informationen gibt es nur in englischer Fassung und sind online abrufbar.
Aktuell gibt es drei Implementation Guidances:
- EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance zur Wesentlichkeitsanalyse
- EFRAG IG 2 Value Chain Implementation Guidance zur Wertschöpfungskette
- EFRAG IG 3 Detailed ESRS Datapoints and Accompanying Explanatory Note als eine Excel-Datei mit den entsprechenden ESRS-Datenpunkten und Erklärungen dazu
Die Implementation Guidances können zur Beantwortung von komplexeren Fragestellungen herangezogen werden. Damit sollen solche Fälle erfasst werden, in denen die Inhalte der ESRS bestimmte Sachverhalte nicht hinreichend adressieren, Leitlinien und erläuternde Beispiele aber veranschaulichen können, wie i. S. d. ESRS zu berichten ist.
Weiterhin hat die EFRAG Erläuterungen (Explanations) veröffentlicht, die eine Sammlung von FAQ darstellen, die über die ESRS Q&A-Plattform eingegangen sind.
Die EU-Kommission hat außerdem ein FAQ zur CSRD veröffentlicht. Dieses soll Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen. Das Dokument enthält Klarstellungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
1 Implementierungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1)
Die Implementierungsleitlinie zur Wesentlichkeitsanalyse ordnet die Anforderungen an die Berichterstattung ein, beschreibt die Wesentlichkeitsanalyse als solches und stellt mögliche Schritte des Prozesses dar. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Anwender bei der Umsetzung zu unterstützen.
EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance (Stand Mai 2024) kann auf der Homepage der EFRAG aufgerufen werden.
2 Implementierungshilfe zur Wertschöpfungskette (IG 2)
Diese Implementierungsleitlinie legt den Fokus auf die Wertschöpfungskette. Sie gibt Hilfestellung bei der Bewertung der Wesentlichkeit bis hin zu den Kennzahlen und Zielen. Sie enthält zudem auch häufig gestellte Fragen (FAQ) für weitere Informationen. Außerdem fasst der Leitfaden die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen in allen ESRS tabellarisch zusammen.
EFRAG IG 2 Value Chain Implementation Guidance (Stand Mai 2024) kann auf der Homepage der EFRAG aufgerufen werden.
3 Auflistung der ESRS-Datenpunkte als Excel-Datei und Erklärungen dazu (IG 3)
Im Rahmen dieser Implementierungsleitlinie ist die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und der zugehörigen Anwendungsanforderungen im Excel-Format abrufbar. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, etwa zur Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder zu Übergangsbestimmungen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse sein oder als Basis für die Datenerhebung dienen.
EFRAG IG 3 Detailed ESRS Datapoints and Accompanying Explanatory Note (Stand Mai 2024) kann auf der Homepage der EFRAG aufgerufen werden.
4 Ausblick: weitere Implementierungshilfe in Planung
Aktuell ist eine weitere Implementation Guidance zum Thema Übergangsplan ("transition plan") geplant.
5 Weitere Erläuterungen (Explanations) für die ESRS
Die Zusammenstellung der Erläuterungen (EFRAG ESRS Q&A Platform Compilation of Explanations, January – July 2024) sind online abrufbar.
6 FAQ zur CSRD
Das FAQ der EU-Kommission zur CSRD soll Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen. Das Dokument enthält Klarstellungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Unter anderem wird erläutert, in welchen Fällen Schätzungen ausreichend sind.
Die FAQ decken verschiedene Themen ab, darunter:
- welche Nachhaltigkeitsinformationen nach der Bilanzrichtlinie zu berichten sind,
- Anforderungen an Unternehmen in Drittstaaten,
- das Verhältnis der CSR-Richtlinie zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie
- ein Glossar relevanter Begriffe.