Begriff

Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. der Depot führenden Banken vorgenommen. Kapitalerträge erscheinen damit nur noch im Ausnahmefall in der Einkommensteuererklärung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der fixe Steuersatz für die Abgeltungsteuer ist in § 32d Abs. 1 EStG geregelt, die Vorschriften zur materiellen Steuerpflicht ergeben sich aus § 20 EStG und die Regelungen zum Steuerabzug sind in den §§ 43-45e EStG aufgeführt. Einzelfragen werden in einem umfangreichen BMF-Schreiben beantwortet,[2] welches in mehreren Schreiben aktualisiert wurde.[3]

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