Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

 

Leitsatz (NV)

Im Streitfall führten die Kläger lediglich an, das Finanzgericht sei auf die sich aus dem Vertrag ergebende Problematik nicht eingegangen und eine Entscheidung des BFH zum strittigen Sachverhalt sei bisher nicht ergangen. Mit der Behauptung, ein Urteil sei rechtsfehlerhaft oder der BFH habe über einen vergleichbaren Fall noch nicht entschieden, wird die grundsätzliche Bedeutung der Streitsache nicht dargelegt (BFH- Beschluß vom 18. Mai 1994 II B 29/94, BFH/NV 1995, 125).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 302844

BFH/NV 1998, 1509

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