Leitsatz (amtlich)

Der Erwerb von Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds von Todes wegen, welche sich die Erblasserin hatte aushändigen lassen zur Erfüllung ihres Anspruchs auf Hauptentschädigung, war nicht erbschaftsteuerfrel nach § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a ErbStG a. F.

 

Normenkette

ErbStG a.F. § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a; ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a

 

Verfahrensgang

FG Berlin

 

Fundstellen

Haufe-Index 74547

BStBl II 1983, 226

BFHE 1982, 372

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge