Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietereinbauten - bewegliche Wirtschaftsgüter
Leitsatz (NV)
Einbauten, die Gebäudebestandteile geworden sind, können beim Mieter selbständige aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter sein. Sie sind jedoch nur dann bewegliche Wirtschaftsgüter i.S.d. § 19 BerlinFG, wenn sie entweder Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile sind.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418755 |
BFH/NV 1994, 345 |
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