Leitsatz (amtlich)

Der I. Senat tritt dem IV. Senat (Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 65/78, BFHE 129, 34, BStBl II 1980, 63) darin bei, daß ein wirksamer Antrag auf Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG 1971, durch den die Ausschlußfrist dieser Vorschrift gewahrt wird, nur dann vorliegt, wenn die betreffenden Grundstücke hinreichend klar bezeichnet sind.

 

Normenkette

EStG 1971 § 55 Abs. 1-5

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 74307

BStBl II 1982, 535

BFHE 1982, 445

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