BFH: Neue anhängige Verfahren im Mai 2024

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.

Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Mai 2024 veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:

Rubrik

Thema

Az. beim BFH

und Vorinstanz

Unternehmer

Finanzierungskosten/Betriebsausgabe

Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst?

IV R 4/24

FG Münster, Urteil v. 24.11.2023, 4 K 2336/16 F


Unternehmer

Erweiterte Kürzung/Grundstück

Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger – der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender – Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung?

IV R 9/24

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 28.3.2024, 1 K 134/22


Arbeitnehmer


Verspätungszuschlag/Verlängerung

Sind Verspätungszuschläge i. S. d. § 152 der Abgabenordnung (AO) in den Streitjahren 2018 und 2019 nach § 152 Abs. 1 oder 2 AO festzusetzen?

Ist die Verlängerung der Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2019 gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wie eine behördliche Verlängerung zu behandeln, sodass § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO die Anwendung des § 152 Abs. 2 AO sperrt? (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.4.2021, BStBl I 2021, 615)

VI R 2/24

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 15.12.2023, 3 K 88/22


Arbeitnehmer


Grenzgänger/Schweiz

Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete. Das Finanzamt begehrt auf der Grundlage der mit Wirkung ab 1.1.2019 beschlossenen Konsultationsvereinbarung vom 25.10.2018 (BStBl I 2018, 1103) hinsichtlich der „Zumutbarkeit der Rückkehr“ i. S. d. Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) die Besteuerung des Steuerpflichtigen nunmehr als Grenzgänger, da es eine tägliche Rückkehr als zumutbar ansah.

Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aufgrund … Arbeitsausübung“ in der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 des DBA Schweiz sowie der Frage, welche Kriterien für eine „berufsbedingte Nichtrückkehr“ an den (inländischen) Wohnort nach Arbeitsende vorliegen müssen.

VI R 14/24

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2022, 12 K 623/22


Anleger


Kapitalerträge/Tarif

Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i. d. F. vom 26.6.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?

VIII R 37/23

FG Köln, Urteil v. 14.11.2023, 5 K 1843/16


Unternehmer


Offenbare Unrichtigkeit/Änderungsmöglichkeit

Ist die Anwendung des § 129 AO ausgeschlossen, wenn die ernsthafte und nicht nur theoretische Möglichkeit besteht, dass der Bearbeiter der Finanzverwaltung einem Denk- oder Überlegungsfehler unterlegen hat, welcher sich nicht auf die materielle Rechtslage, sondern auf den bisherigen Verfahrensablauf und hierbei speziell auf den Umstand bezieht, dass der vorherige Bearbeiter eine aus den Akten ersichtliche und noch offene Frage bereits abschließend geprüft hat (hier im Fall der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)?

VIII R 7/24

FG Münster, Urteil v. 9.11.2023, 10 K 860/21 F


Arbeitnehmer


Rente/Beitrittsgebiet

Besteuerung einer Altersrente in Fällen von Rentenbeitragszeiten im Beitrittsgebiet:

Sind für Zwecke einer Vergleichsbetrachtung für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung die rentenrechtlichen Regelungen des § 256a SGB VI (Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet) sowie die Anlage 10 zum SGB VI zu berücksichtigen?

X R 18/23

Sächsisches FG, Urteil v. 25.5.2022, 6 K 449/20


Arbeitnehmer


Schulgeld/Ersatzschule

Wann stellen Zahlungen von Eltern an einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein einer von ihren Kindern besuchten staatlich anerkannten Ersatzschule, der die Gelder an den Schulträger zur Finanzierung der Schule weiterleitet, Schulgeld i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dar?


X R 27/23

FG Münster, Urteil v. 25.10.2023, 13 K 841/21 E


Unternehmer


Vorsteuerabzug/Schneeballsystem

Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen trotz betrügerischem Schneeballsystem (sog. Verpachtungsmodell) mit Photovoltaikanlagen? Keine fahrlässige Unkenntnis der betrogenen Käufer?

XI R 30/23

FG München, Urteil v. 26.9.2023, 5 K 1017/20


Unternehmer


Bürgschaft/Umsatzsteuer

Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist?

XI R 31/23

Sächsisches FG, Urteil v. 6.9.2023, 8 K 1202/22


Arbeitnehmer


Pension/Rückstellung

Bildung von Rückstellungen für künftige Umlageverpflichtungen hinsichtlich beamtenrechtlicher Pensionen und Beihilfeansprüche sowie Bestimmung von deren Höhe?

XI R 34/23

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.11.2023, 6 K 1379/21