Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 16.01.2014; Aktenzeichen I R 21/12)

FG Hamburg (Urteil vom 29.02.2012; Aktenzeichen 1 K 48/12)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

BStBl II 2016, 812

KÖSDI 2016, 19942

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge