Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 15.01.2015; Aktenzeichen I R 69/12)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 9518912

DStZ 2016, 476

NWB 2016, 1412

NWB direkt 2016, 537

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