OFD Cottbus, Verfügung v. 14.03.2002, S 3014 - 4 - St 234, S 3334 - 2 - St 234

OFD Cottbus, Verfügung vom 23.01.2002, S 3014 – 4 – St 234_ S 3334 – 2 – St 234

Anlage 1 Musterbescheid

Es ist gefragt worden, ob die ab dem 01.01.2002 geltende Neufassung des § 139 BewG „Die Grundbesitzwerte werden auf volle fünfhundert Euro nach unten abgerundet” (BGBl I 2001, S. 3809) auch für Fälle Anwendung finden muss, bei denen Feststellungsbescheide ab dem 01.01.2002 für Besteuerungszeitpunkte bis 31.12.2001 erteilt werden. In Ergänzung der Bezugs-verfügung teile ich hierzu folgendes mit:

Grundstückswerte bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwerte für Besteuerungszeitpunkte bis 31.12.2001 sind weiterhin in DM zu berechnen, auf volle 1000 DM nach unten abzurunden (weil das Bewertungsgesetz für diesen Zeitraum auf DM basiert), jedoch in Euro als der gültigen Währung festzustellen.

Die nach dem amtlichen Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 DM) in Euro umgerechneten Grundstückswerte bzw. land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte sind auf volle Euro nach unten abgerundet festzustellen. Anteile am Grundstücks-/Grundbesitzwert sind ebenfalls auf volle Euro nach unten abzurunden (analog der Verfahrensweise im BBW – Verfahren).

Praxis-Beispiel

Beispiel: Feststellung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts zum Besteuerungszeitpunkt 30.06.2001; Bescheid vom 12.03.2002

Der in DM berechnete land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwert, der sich zusammen setzt aus dem Betriebswert von 43.350 DM, dem Wert des Wohnteils von 51.000 DM sowie dem Wert des Betriebswohnungen von 80.000 DM,    
      beträgt   174.350 DM.
    abgerundet auf volle 1000 DM = 174.000 DM.
             
Der in Euro umgerechnete land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwert    
  (174.000 DM : 1,95583) beträgt 88.964,78 Euro.  

Der Grundbesitzwert ist abgerundet auf 88.964 Euro festzustellen. Dies entspricht 174.000 DM.

 

Anlage

CB S3014

 

Normenkette

§ 139 BewG

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge